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Landeskirche: „Gottes Segen gilt auch Lesben“

01.02.2011 | 17:45 Uhr
Landeskirche: „Gottes Segen gilt auch Lesben“
Begründung der Lebenspartnerschaft mit Superintendentin Annette Muhr-Nelson zwischen Pfarrerin Sabine Sarpe (mitte) und Manuela Sarpe in der Bergkamener Christuskirche.

Unna/Kamen. Klare Abfuhr für den Hauptverein der Evangelisch-Lutherischen Gebetsgemeinschaften nach der Kritik an der Superintendentin des Kirchenkreises Unna. Die konservative Gemeinschaft (1 200 Mitglieder) hatte Sanktionen gefordert, da Annette Muhr-Nelson die Lebenspartnerschaft einer lesbischen Pfarrerin im Rahmen eines Gottesdienstes segnete.

Die Leitung der Evangelischen Landeskirche von Westfalen stellt sich auf Anfrage unserer Zeitung hinter die Superintendentin: „Annette-Muhr-Nelson ist zwar leitende Theologin des Kirchenkreises Unna, aber in erster Linie Pastorin und Seelsorgerin. Und als solche hat sie einen Ermessensspielraum – auch, was die pastorale Begleitung eines gleichgeschlechtlichen Paares betrifft“, so Vizepräsident Al-bert Henz. Dabei habe es sich auch nicht um eine kirchliche Trauung gehandelt.

Das sieht der Bruderrat der Evangelisch-Lutherischen Ge-betsgemeinschaften nach wie vor anders: „Für uns ist die gesamte heilige Schrift Gotteswort“, erklärt der Vorsitzende Joachim Wesel. Also keine Auslegungssache, da in der Bibel gleichgeschlechtliche Partnerschaften als widernatürlich beschrieben seien. „Wir müssen aber erkennen, dass man aus heutiger Überlegung nach Gesellschaftsnormen handelt und das Bibelwort außen vor lässt“, so der Kamener weiter.

„Wir respektieren, dass es in unserer Landeskirche unterschiedliche theologische Ausrichtungen gibt. Von konservativ bis liberal, mit unterschiedlichem Schriftverständnis“, sagt Vizepräsident Henz. Das führe zur unterschiedlichen Bewertung gleichgeschlechtlicher Beziehungen. „Diese Spannung müssen und wollen wir aushalten.“

Für die Kirchenleitung um Präses Alfred Buß stehe der Zuspruch Gottes „der allen Menschen gilt – ohne Diskriminierung, Verachtung, Verurteilung und Demütigung“ im Vordergrund. Kirchenrechtliche Sanktionen, wie von den Kritikern gefordert, werde es „daher nicht geben“.

Damit will sich der Bruderrat nicht zufrieden geben. „Wir werden darauf reagieren“, kündigt Joachim Wesel an, „und fordern, dass solche Segnungsfeiern nicht mehr in einem gottesdienstlichen Rahmen stattfinden dürfen.“

Marcus Esser

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