Das Baby hätte überleben können
06.09.2012 | 18:44 Uhr 2012-09-06T18:44:00+0200Unna. Ein Zivilverfahren, das aktuell vor dem Landgericht Münster anhängig ist, bekommt nun auch Bedeutung für den nach wie vor stark beachteten Prozess gegen die 58-jährige Hebamme und Ärztin aus Unna, die sich seit drei Verhandlungstagen vor dem Schwurgericht Dortmund wegen „Totschlags“ zu verantworten hat.
In Münster klagen Eltern gegen die Medizinerin und eine weitere Hebamme, weil ihr Kind bei der Geburt derartig geschädigt wurde, dass es heute schwerst behindert ist und lebenslang ein Pflegefall bleiben wird. „Das Verfahren ist für uns bedeutend“, so der dem Schwurgericht Dortmund Vorsitzende Richter Jürgen Meyer, „weil es Rückschlüsse auf das Bewusstsein und die Risiken solcher Geburten zulässt.“
Damit ist auch die Geburt der kleinen Greta Ende Juni vergangenen Jahres gemeint, die Gegenstand des Prozesses vor dem Landgericht Dortmund ist. Wie berichtet ist das Neugeborene (3 000 Gramm, 51 Zentimeter) nach 17-stündiger Hausgeburt tot zur Welt gekommen, weil – so die Anklage -- die begleitende Hebamme und Ärztin nicht die lebensrettend notwendigen Maßnahmen ergriffen habe. Wäre die werdende Mutter rechtzeitig ins Krankenhaus gebracht worden, das Baby hätte überlebt, sagen die Gutachter: Um 16 Uhr wäre es noch „lebend und gesund“ zur Welt gekommen, selbst um 19 Uhr hätte es noch mit einem Kaiserschnitt überleben können. Stattdessen ist es leichenblass in einem Hotelzimmer in Königsborn zur Welt gekommen, Herzmassage und Beatmung halfen nicht mehr, der Baby-Notarzt stellte nur noch den Tod fest. Nicht aber den „plötzlichen Kindestod“, von dem die Hebamme ausging und geht, sondern eine „ungeklärte Todesursache“.
Damit war das Verfahren in Gang gesetzt, das nunmehr aber ganz offensichtlich nicht nur juristisch eine Schuldfrage klären soll, sondern laut vielen Prozess-Beobachterinnen (vornehmlich Hebammen) auch die besondere Bedeutung von natürlichen Geburten ohne jedwede medizinische Hilfe. Gesetz gegen Gesinnung. Hier die „Berufsordnung für Hebammen“, die klar die Aufgaben der Geburtshelfer beschreibt: „Durchführung von Normalgeburten bei Schädellage… sowie im Dringlichkeitsfall die Durchführung von Beckenendlage-Geburten...“ Dort die Überzeugung der Geburtshelferin aus Unna: „Geburtsmedizinisch gesehen sind Beckenend- und Schädellagen gleichwertig. Das ist der Stand der Wissenschaft und danach habe ich mich gerichtet.“ Nach Recherchen des Schwurgerichtes wurden vor Ort keinerlei Vorkehrungen für medizinische Hilfe getroffen.
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