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"Zärtlichkeiten" mit Gewalt genommen

14.08.2007 | 10:32 Uhr

Welver. (GA) "Ein Nein heißt Nein": Eindringlich redete Richterin Delawari dem Zwanzigjährigen ins Gewissen, der sich gestern wegen sexueller Nötigung und Beleidigung vor dem erweiterten Jugendschöffengericht verantworten musste.

Mit fünfzehn Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, muss der junge Mann für das büßen, was er im Februar und März 2006 drei Schülerinnen der Hauptschule Welver angetan hat. Eine Gleichaltrige versuchte er in einem leeren Klassenzimmer zum Massieren zu bewegen, einer weiteren zwang er in einer stillen Gartenecke einen Zungenkuss auf. Einer Dreizehnjährigen lauerte er auf einem Feldweg auf, riss Bluse und BH auf, küsste sie auf die Brust und zwang sie schließlich, ihn handgreiflich zu befriedigen. Gerade im Fall des Kindes lenkte die Richterin in der Urteilsverkündung das Augenmerk darauf, dass eine solche Tat keinesfalls bagatellisiert werden dürfe.

Zugunsten des jungen Mannes sprach die Tatsache, dass er sofort nach der Anklageverlesung der Staatsanwältin seine Taten zugab und damit den Opfern eine Aussage ersparte. "Eine Konfrontation mit den Opfern wäre erzieherisch wertvoll gewesen", erkannte die Richterin dennoch.

Umfangreich ist die Liste der Auflagen, die dem 20-Jährigen mit auf den Weg gegeben wurden. Er muss seine Therapie fortsetzen, da sonst, so der Gutachter, mit weiteren Taten zu rechnen sei. Die Bewährungszeit ist mit drei Jahren sehr lang, wurde vom Gericht aber so angeordnet, damit der junge Mann, dem eine unsichere Persönlichkeit, aber keine Persönlichkeitsstörung attestiert wurde, ein normales Verhältnis zu Frauen entwickeln kann. Deshalb soll ihm auch eine Bewährungshelferin an die Seite gegeben werden.

Im Elternhaus war Sexualität ein Tabu-Thema. Und der spätere Umgang ausschließlich mit männlichen Freunden half dem Angeklagten nicht beim Umgang mit Frauen. Die Tatsache, dass er ein "Spielball zwischen Großvater und Eltern war", erwies sich als sehr verhängnisvoll für seine Entwicklung. Als günstig sah es das Gericht an, dass der Mann vor einem Jahr seinen Hauptschulabschluss ablegen konnte und danach eine Ausbildung als Installateur begann.

Damit der junge Mann wirklich an sich arbeitet, ordnete das Gericht an, dass seine DNA (Speichelprobe) ins Zentralregister aufgenommen wird.

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