Wegen sexueller Nötigung verurteilt
18.07.2008 | 17:30 Uhr 2008-07-18T17:30:00+0200Das Jugendschöffengericht in Soest hat einen 38-jährigen Lippstädter wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der Libanese hatte einer zum Tatzeitpunkt 15-Jährigen in seinem Auto in die Hose und unter den BH gegriffen. Vor Gericht verzichtete der Angeklagte gestern auf faule Ausreden und gab die Tat freimütig zu. Er ersparte damit seinem Opfer eine quälende Zeugenaussage, was das Gericht um den Vorsitzenden Richter Helmut Ismar im vergleichsweise milden Urteil honorierte. Wie so häufig bei Sexualdelikten geschah der Übergriff unter „Bekannten”. Die Familie des Opfers und die Familie des Täters waren befreundet. Die 15-Jährige jobbte hin und wieder für ihren späteren Peiniger. Der Libanese bessert seine Hartz-IV-Bezüge durch einen Gebrauchtwagenhandel auf. Entsprechende Visitenkarten verteilte das Mädchen auf Parkplätzen. An einem Abend im Mai 2007 fuhr der 38-Jährige das Mädchen mit dem Wagen nach Hause. Auf dem Weg von Lippstadt nach Soest hielt er zweimal unvermittelt an, bedrängte die 15-Jährige im Auto, versuchte sie küssen und zu begrapschen. Das Mädchen wehrte sich und forderte ihn immer wieder auf, sie in Ruhe zu lassen — was der 38-Jährige zum Glück schließlich auch tat. Geschockt, aber darüber hinaus unversehrt kam das Mädchen zu Hause an. Als „Entschädigung” bekam sie dort von dem Grapscher 5 Euro in die Hand gedrückt. Wie sehr sich das belastende Erlebnis jedoch in ihre Seele eingebrannt hatte, zeigte sich gestern, mehr als ein Jahr nach der Tat, auf dem Flur des Soester Amtsgerichts. Das Zusammentreffen mit dem Täter genügte, um die mittlerweile 16-Jährige in einen Weinkrampf zu stoßen. Die Rechtsanwältin bestand deshalb darauf, dass der Angeklagte bei der Zeugenaussage des Mädchens den Saal verlassen sollte. Über diesen Antrag musste das Schöffengericht jedoch nicht mehr beraten, weil der 38-Jährige alle Tatvorwürfe eingestand. Mit dem Urteil — 15 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu 3 Jahren auf Bewährung — blieben die Richter am unteren Ende des möglichen Strafmaßes. Der Täter muss außerdem 300 Sozialstunden leisten, dem Opfer 500 Euro Schmerzensgeld zahlen und sich fortan von dem Mädchen und seiner Familie fernhalten. Vorsitzender Richter Ismar schloss die Hauptverhandlung mit dem dringenden Appell an die Familie des Opfers, auf Selbstjustiz zu verzichten. Im Vorfeld der Verhandlung war der Angeklagte von Unbekannten bedroht worden und man hatte seinen Wagen beschädigt. Ismar: „Die Sache ist mit diesem Urteil gesühnt.”
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