Mordprozess Ostönnen
Urteil erst im kommenden Jahr
22.12.2009 | 11:49 Uhr 2009-12-22T11:49:00+0100
Soest/Arnsberg. Im Mordprozess von Ostönnen hat es überraschend kein Urteil gegeben. Das Gericht steigt erneut in die Beweisaufnahme ein.
Überraschende Wende im Ostönner Mordprozess: Das für gestern angekündigte Urteil wird es erst im kommenden Jahr geben. Das Gericht zollt damit auch einem anonym eingegangenen Schreiben Tribut.Jetzt wird der spektakuläre Prozess skurril. In einem anonymen Schreiben hat eine bisher unbekannte Frau den Angeklagten schwer belastet.
Schwer belastet
Demnach hat ihr die Schwester von Jörg B. unmittelbar nach der Ostönner Blutnacht, in der Ursula Scheiwe vor über 22 Jahren mit mehr als 74 Messerstichen brutal getötet worden ist, anvertraut, dass ihre Mutter im Garten vergrabene Kleidung gefunden habe, die völlig blutverschmiert gewesen sei. Die Mutter habe die Kleidung darauf hin gewaschen und erst danach der Polizei übergeben. Weil Jörg B. als einer der männlichen Gäste zum Kreis der Verdächtigen gehört hatte, hat die Polizei seinerzeit um Herausgabe der in der Tatnacht getragenen Kleidung gebeten.
Anonymes Schreiben
Richter Wilhelm Erdmann machte gestern deutlich, dass er mit diesem Schreiben seine Probleme habe: „Es ist sowohl inhaltlich als auch in der Form atypisch.” Mehrfach seien in diesem Verfahren schon recht „skurrile Anregungen” - so Ermann - eingebracht worden: „Denen ist das Gericht nicht immer gefolgt.” Der vorliegende Fall ist allerdings anders: Denn Staatsanwalt Neulken hat gleich den Antrag gestellt, Schwester und Mutter des Angeklagten zu den im Brief formulierten Anschuldigungen zu vernehmen: Denn die im Brief gemachte Aussage sei „ein Umstand, der deutlich für die Täterschaft des Angeklagten spricht.”
Manipulationsversuch
Für dessen Verteidiger Frank Klement ist der Brief lediglich „ein ganz platter Manipulationsversuch.” Brief und Umschlag sollen nun kriminaltechnisch untersucht werden, um Spuren zu finden, die auf den Absender schließen lassen. Die Verfasserin behauptet, aus Ostönnen zu kommen, inzwischen aber schon seit geraumer Zeit im Ausland zu leben. Der Absender trägt die Abkürzung A. Sch. Abgeschickt worden ist der Brief in den Niederlanden.
Keine Fehler
„Möglicherweise machen wir einen Fehler, wenn wir dem nicht nachgehen”, erklärte Richter Erdmann und ergänzte: „In einem solchen Verfahren muss man sich bemühen, möglichst keine Fehler zu machen.” Auch unabhängig von dem Brief, der am 17. Dezember verfasst und gestern bei der Staatsanwaltschaft eingegangen ist, hätte es gestern kein Urteil gegeben. Das Gericht ist nach intensiver Beratung zu der Auffassung gekommen, das Verfahren wieder neu aufzunehmen.
Zwei Termine
Anlass dazu sind zwei Hilfsbeweisanträge, die Verteidiger Frank Klement in seinem Schluss-Plädoyer für den Fall der Verurteilung seines Mandanten gestellt hatte. „Das Gericht möchte sich keiner Kritik angelastet sehen”, begründete Richter Erdmann, weshalb man den Sachverhalt jetzt auch ohne Urteil klären möchte: „Wir wollen auch in diesem Bereich absolute Klarheit haben und uns nicht dem Risiko aussetzen, an dieser Stelle einen Fehler zu machen.” Im Mittelpunkt der Verhandlung, die am 8. Januar 2010 fortgesetzt wird, steht nun die Frage, warum Jörg B. erst nach mehrmaliger Aufforderung zum DNA-Test, der ihn letztlich zum Tatverdächtigen gemacht hat, erschienen ist.
Terminprobleme
Er hat das bisher mit Terminschwierigkeiten begründet, weil er in die Inventurarbeiten des Baumarktes, bei dem er beschäftigt war, eingebunden war. Aus diesem Grund tritt nun erstmals seine Frau in den Zeugenstand. Außerdem werden die beiden Polizeibeamten, die für den DNA-Test zuständig waren, erneut gehört. Schließlich soll noch einmal die Frage geklärt werden, ob das Tatwerkzeug möglicherweise ein Messer gewesen sein kann, das aus dem Haushalt der Ermordeten stammt. Deshalb wird erneut der damalige Verlobte von Ursula Scheiwe vernommen. Und letztlich werden auch die Mutter und die Schwester des Angeklagten aussagen. Deshalb wird es neben dem 8. Januar mit dem 20. Januar einen weiteren Verhandlungstag geben. Erst danach wird ein neuer Termin für das Urteils angesetzt.
00:04
Weihnachten und Silvester im Knast? Da gab es bestimmt Zimtplätzchen und Gesellschaftsspiele. Auch ein Knast muss man zu Weihnachten mal einen Knast sein lasen.
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