Scheiwe-Mord ab heute vor Gericht
11.08.2009 | 00:04 Uhr 2009-08-11T00:04:00+0200Soest/Arnsberg. 54 Sitzplätze für interessierte Besucher, 18 für die Presse: „Das sind weitaus mehr als jemals in Anspruch genommen wurden”, erklärt Peter Marchlewski, Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, wie sich das Landgericht Arnsberg auf den heutigen Ansturm vorbereitet hat.
Ab 9.15 Uhr wird im Saal 3 das Verfahren gegen Jörg B. aus Soest eröffnet. Vor der 2. Großen Strafkammer, die unter Vorsitz von Richter Willi-Kurt Erdmann als Jugendkammer tagt, muss sich der 1969 geborene Angeklagte verantworten.
Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht zum 17. Mai 1987 nach einer Feier in Ostönnen die damals 22-jährige Ursula Scheiwe mit zahlreichen Stich- und Schnittwunden getötet zu haben.
a der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, muss er sich vor der Jugendkammer verantworten.
„Es gilt das Windhundprinzip”, erklärt Pressesprecher Peter Marchlewski, wie das Gericht mit dem erwarteten Zuschauerandrang u.a. aus Ostönnen und dem Andrang der Medienvertreter fertig wird. Kurz nach acht Uhr wird der Saal geöffnet, dann kann die Öffentlichkeit in den Saal. „Wir werden mit den 18 Presseplätzen auskommen”, ist sich Marchlewski sicher. Denn Kameraleute und Fotografen verschwinden sofort wieder — sie dürfen während der Verhandlung keinerlei Aufnahmen machen. „Und auch die überregionale Presse ist schnell wieder weg.” Am heutigen Dienstag wird die Anklage verlesen und es werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten abgefragt. Danach rechnet Marchlewski damit, dass das Gericht den Zeitplan abstimmen wird. Grundsätzlich ist das Ende der täglichen Sitzungzeit offen — das liegt in der Hand des Richters. Auf den zweiten Verhandlungstag müssen die Zuhörer drei Wochen warten, erst am 1. September, um 9.15 Uhr, soll die Verhandlung fortgesetzt werden. „Die Kammer springt direkt drei Wochen wegen der Urlaubssituation”, erklärt der Pressesprecher. „Auch die Verteidiger hatten anders keine Zeit.” Sensibilisiert durch die jüngsten Justizskandale, bei denen wegen zeitlicher Verschleppung Angeklagte vor der Verhandlung wieder auf freien Fuß kamen, hat das Gericht durch das Oberlandesgericht diesen Zeitrahmen billigen lassen: „Der Senat hat festgestellt, dass das Verfahren hinreichend schnell gefördert worden ist, dementsprechend wurde die Haftbeschwerde zurückgewiesen.”
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