Junger Mann schlief mit 13-Jähriger
04.09.2007 | 09:01 Uhr 2007-09-04T09:01:29+0200Soest. "Ich hatte vor, da zu schlafen, aber nicht, mit ihr zu schlafen." Weil der Soester Sebastian F.* (21) Geschlechtsverkehr mit einem zum Tatzeitpunkt 13-jährigen Mädchen hatte, musste er sich gestern vor dem Jugendschöffengericht verantworten.
Diese Tat wäre vermutlich nie zur Anklage gekommen, wenn sie keine traurigen Folgen gehabt hätte. Das Mädchen wurde schwanger, bekam einen kleinen Jungen, der jedoch starb, als er drei Monate alt war. Als die Kriminalpolizei dem Verdacht nachging, dass dieser Tod möglicherweise kein natürlicher war - der sich nicht bestätigte - bemerkte ein Kriminalhauptkommissar, dass das Mädchen bei der Zeugung noch keine 14 Jahre alt war. Ein Kind.
Deshalb wurde Sebastian F. des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Eine Anklage, die weit drastischer klingt als das tatsächliche Geschehen, das sich in einer Nacht im Juli oder August 2005 in der Wohnung der älteren Schwester des Mädchens zugetragen hat.
Sebastian F. war mit dem Freund der älteren Schwester des Mädchens befreundet. "An dem Abend haben wir Playstation gespielt und dabei sehr viel getrunken", erinnert sich der junge Mann, der gestern nicht das erste Mal vor Gericht stand. Erst im vergangenen Jahr wurde er wegen einer Körperverletzung verurteilt, aktenkundig sind des weiteren eine Sachbeschädigung, ein Diebstahl und ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Am Tatabend habe er mit seinem Freund zwei Flaschen Weinbrand geleert, berichtet Sebastian F. "Danach wollte ich nur ins Bett, meinen Rausch ausschlafen." Dass er in der Wohnung der Schwester übernachtete, sei nichts Außergewöhnliches gewesen. Was geschah, nachdem er sich ins Bett gelegt hat, daran könne er sich nicht mehr erinnern, beteuert der 21-Jährige. "Ich hatte einen richtig großen Filmriss."
Das Gericht ersparte dem Mädchen, heute 15 Jahre alt, eine weitere Aussage, und beschränkte sich darauf, die Polizeiaussage zu verlesen. "Ich denke nicht, dass er dafür bestraft werden sollte", gab die Schülerin zu Protokoll, "Ich wollte ja mit ihm schlafen." Schon bevor es zu dem einmaligen sexuellen Kontakt kam, habe das Mädchen behauptet, mit ihm zusammen zu sein, berichtet der Angeklagte. Wohl ein Wunschdenken.
Die Pille vergessen Wie es nach dem erheblichen Alkoholkonsum überhaupt zum Beischlaf gekommen sein kann, fragte sich nicht nur Staatsanwalt Dr. Kowalzik. "Es gibt ja die landläufige Meinung: Wenn man sich hinterher an nichts mehr erinnern kann, steht auch nichts." Ein erbbiologisches Gutachten hat die Vaterschaft des jungen Mannes jedoch zweifelsfrei ergeben. Die Pille, die die 13-Jährige schon nahm, hatte sie zwischendurch mal vergessen, sagte sie bei der Polizei aus.
Mit der Mutter seines später verstorbenen Sohnes verband Sebastian F. schon am nächsten Morgen nicht mehr viel. Er registrierte zwar, dass er neben ihr aufwachte, dachte sich aber nicht viel dabei und verließ die Wohnung. Später erfuhr er durch Bekannte, dass sie schwanger war. Die Mutter des Mädchens berichtete ihm von dem Tod des Säuglings.
Lebensperspektive Der Angeklagte zeigte dem Gericht eine Lebensperspektive für sich auf. Er arbeitet zurzeit als Dachdeckergehilfe und hat von seinem Meister eine Lehrstelle in Aussicht gestellt bekommen. "Das ist mein Traumjob."
Diese Aussicht berücksichtigte das Gericht bei der Urteilsfindung und verurteilte den Soester nicht wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs, sondern wegen vorsätzlichen Vollrausches. Dafür hatte auch schon der Staatsanwalt plädiert. Die Verhängung der Jugendstrafe setzte das Gericht aus. Diese Möglichkeit sieht das Jugendgerichtsgesetz vor.
Verstößt Sebastian F. allerdings in der Bewährungszeit gegen die Auflagen, insgesamt 1200 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen, den Weisungen seines Bewährungshelfers zu folgen und ihm nachzuweisen, dass die Ausbildung läuft, wird eine neue Hauptverhandlung angesetzt.
* Name von der Redaktion geändert
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