Für ein Bleiberecht ohne Hindernisse
29.10.2009 | 17:33 Uhr 2009-10-29T17:33:00+0100Rüthen. Zum Ende dieses Jahres läuft die gesetzliche Regelung für langjährig geduldete und asylsuchende Flüchtlinge aus. Über ihre unsichere Situation berichtete Heinz Drucks, Flüchtlingsberater der Diakonie, auf Einladung des Kinderschutzbundes in Rüthen.
Bis Ende August 2009 haben bundesweit 38 397 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis nach der so genannten Altfallregelung erhalten: 30 929 von ihnen erhielten das Bleiberecht nur auf Probe, weil sie noch keine für den Lebensunterhalt ausreichende Arbeitsstelle nachweisen konnten. Für den Kreis Soest sind es immerhin 298 Menschen, 201 davon mit einem Bleiberecht auf Probe: Sie könnten zum Jahresende ihren Status verlieren und abgeschoben werden. Eine Situation, die der Flüchtlingsrat im Kreis so nicht hinnehmen will. Er fordert ein Bleiberecht ohne Restriktionen.
Drucks wies mit Nachdruck auf die schwierige Situation am Arbeitsmarkt hin: „Sie haben überhaupt keine Möglichkeit, einen Job zu finden.” Doch Arbeit ist eine der Grundvoraussetzungen, um ein Bleiberecht zu bekommen. Es gebe Menschen im Kreis Soest, auch in Rüthen, die hier seit 15 Jahren leben — aber keinen Status haben. Das sei unmenschlich, so Drucks. Er forderte eine machbare Lösung. Die könnte der NRW-Erlass zum Lebensunterhalt sein: Danach wird für Familien mit minderjährigen Kindern Asyl gewährt, wenn sie den Lebensunterhalt zu 50 Prozent sichern. Bisher war die vollständige Unabhängigkeit von Sozialleistungen Bedingung.
Der Flüchtlingsrat unterstützt zudem die Forderung von Kirchen, Diakonie und Caritas nach einer verbesserten gesetzlichen Regelung, die auch alten, kranken und erwerbsunfähigen Menschen einen Zugang zum Bleiberecht ermöglicht. Eine bloße Verlängerung der Frist zur Arbeitssuche reiche nicht aus, heißt es. Die Forderung lautet: Die Aufhebung der Stichtagsregelung und ein Bleiberecht nach einer Mindestaufenthaltsdauer (Drucks nannte acht Jahre). Außerdem sollte vom Nachweis der Lebensunterhaltssicherung abgesehen werden, wenn sich die Betroffenen vergeblich um Arbeit bemüht haben. Auch die Arbeitsagentur und die Jobcenter seien in der Pflicht, die Betroffenen in Ausbildung, Arbeit und Qualifizierungsmaßnahmen zur vermitteln.
Drucks kritisierte auch, dass es keine Ausnahmen für über 65-Jährige gebe. Auch hier müsse die Sicherung des Lebensunterhaltes inklusive Krankenversicherung sichergestellt sein. Ein weiterer Knackpunkt ist die so genannte „Kettenduldung”. Diese Duldung stellt die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung dar. Diese Personen erhalten zwar kein Asyl und sind daher eigentlich ausreisepflichtig, allerdings kann der Staat sie nicht abschieben. Duldungen werden in der Regel nur für wenige Monate ausgestellt und müssen anschließend verlängert werden. Dabei besteht jederzeit die Gefahr einer sofortigen Abschiebung.
Unter diesen Bedingungen leben circa 140 000 Menschen in Deutschland (auch in Rüthen) bereits seit mehr als fünf Jahren. Für die Betroffenen bedeutet dies auf Grund der fehlenden Sicherheit und der ständigen Angst, in das Land, aus dem sie geflohen sind, zurückkehren zu müssen, eine große physische Belastung. Andererseits bringt diese auch erhebliche materielle Nachteile mit sich: So erhalten in den meisten Fällen keine Arbeitserlaubnis, ein Widerspruch in sich und können so nicht selber für ihren Lebensunterhalt sorgen. Ziel ist daher die endgültige Abschaffung dieser Kettenduldung. Denn in den Beratungsgesprächen heiße es immer, sagte Drucks: „Wie kann ich arbeiten?” Niemand suche das Sozialamt.
10:39
Gehe mit Ihnen conform!
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Konsequente Abschiebung ohne wenn und aber!