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„Enttäuschung bei Patienten ist groß“

20.05.2011 | 16:50 Uhr
„Enttäuschung bei Patienten ist groß“
Eine Cannabis-Pflanze: Ihre Wirkstoffe haben auch ein hohes therapeutisches Potenzial.

Rüthen.Die Droge kommt als Heilmittel: Seit Mittwoch dürfen in Deutschland Cannabis-haltige Schmerzmittel zugelassen werden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, nennt dies einen „bedeutenden Schritt“, weil Schwerkranke dadurch eine zusätzliche Therapieoption erhielten.

Es sei ein „kleiner Schritt“, meint einschränkend der Rüthener Mediziner und Wissenschaftler Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin“. Wichtig sei, dass es normaler werde für Ärzte, Cannabis als Schmerzmittel zu verschreiben. Tatsächlich wird das fragliche Medikament namens „Sativex“ mit einem Extrakt der Cannabispflanze aber nur einem kleinen Teil von Patienten helfen – jenen, die unter Spastiken bei Multipler Sklerose leiden. Ihnen kann der Arzt künftig dieses Medikament verschreiben, das von den Krankenkassen bezahlt wird. „Sativex“ soll nach Informationen von Grotenhermen vom Sommer an in den Apotheken erhältlich sein.

Dr. Franjo Grotenhermen aus Rüthen, Vorsitzender der bundeswelten Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin".

Aber, sagt Grotenhermen: „Der große Teil der Schmerzpatienten fällt dagegen hinten runter.“ Auch Patienten, die unter chronischen Schmerzen leiden, mit Tourette-Syndrom oder Krebspatienten im finalen Stadium könnte das Medikament helfen. „Die Bundesregierung sträubt sich vor einer Lösung, die mehr Patienten nützt“, sagt Grotenhermen: „Sie sitzt das Thema aus.“ Bei der Marktzulassung habe sich die Bundesregierung nur dem europäischen Druck gebeugt: In Großbritannien und Spanien ist „Sativex“ schon auf dem Markt.

„Es ist an der Zeit, Cannabis aus der Schmuddelecke zu holen”, sagt auch der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie, der Göppinger Schmerzmediziner Gerhard Müller-Schwefe. Todkranke und chronische Schmerzpatienten müssen bislang beim Bundesamt für Arzneimittelprüfung Ausnahmegenehmigungen stellen, um Cannabis-haltige Arzneien nutzen zu dürfen: In strikter Auslegung des Betäubungsmittelgesetzes sind in Deutschland gerade einmal rund 50 erteilt worden – aus Kanada weiß Dr. Grotenhermen von 4000. „Die Enttäuschung und Wut bei den Patienten ist groß“, sagt er: „Die meisten nehmen es illegal ein.“ Es gibt bereits Cannabis-haltige Medikamente, vor allem mit dem Wirkstoff Dronabinol. Rund 1500 Patienten in Deutschland, so die Schätzung, nehmen es ein. In der Regel wird es von den Kassen nicht übernommen.

Seine Arbeitsgemeinschaft hat zwei Umfragen in Auftrag gegeben: Die Deutschen können demnach sehr genau unterscheiden zwischen der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten und ihrem Konsum zu Rauschzwecken. 76 Prozent der Bundesbürger seien demnach laut einer Emnid-Umfrage der Auffassung, dass die Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke erlaubt sein sollte. Übrigens sind SPD-Wähler mit 83 Prozent und der CDU/CSU mit 77 Prozent noch deutlicher dafür.

Jürgen Kortmann

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