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Justiz

Angeklagter vermutet große Verschwörung

05.02.2009 | 20:00 Uhr

Gericht glaubt Zeugen: Geldstrafe gegen jungen Rüthener verhängt

Rüthen. Mit einem Imbiss im ehemaligen Rüthener Bahnhof wollte sich der junge Mann aus Rüthen selbstständig machen. Daraus wird erstmal nichts. Vor dem Warsteiner Amtsgericht war er heute angeklagt, die bereits vorhandene Küchenzeile im Imbiss verkauft zu haben.

Die war Eigentum seines Schwagers, der die Räumlichkeiten an den Angeklagten untervermietet.  Im Sommer 2008 hatte der Schwager das Fehlen der Küche bemerkt und die Polizei alarmiert. Dem Angeklagten traue er diese Tat nicht zu, eher dessen Vater und Bruder. Die hatten sich per SMS bei seiner Lebensgefährtin, der Schwester des Angeklagten, gemeldet. Darin schrieben sie, dass sie über den Verbleib der Küche Bescheid wüssten und fragten, wie viel diese Information Wert wäre.

Ein Verfahren gegen Vater und Bruder wurde jedoch aus Mangel an Beweisen eingestellt.  Der Angeklagte blieb bei seiner Aussage, mit dem Verschwinden der Küche nichts zu tun zu haben. „Ich wollte einen Imbiss aufbauen, da hätte ich mir ja ins eigene Fleisch geschnitten”, argumentierte der Arbeitsuchende. Doch erkannte der Händler, dem die Küche für 350 Euro verkauft wurde, den Angeklagten vor Gericht wieder. Dieser habe ihm die Küche sogar vorher in der Imbiss-Bude gezeigt.

Auch ein Angestellter des Händlers identifizierte den Anklagten als den Mann, der die Küchenzeile gebracht hatte. Der Angeklagte sah darin eine Verschwörung, die Unterschrift auf der Quittung sei nicht seine, es gebe viele Widersprüche. „Ich lass mich noch nicht verknacken für etwas, das ich nicht getan hab!” Der Staatsanwalt jedoch sah keine Gründe für eine vorsätzliche Falschaussage der Zeugen. Er plädierte für eine Strafe von 900 Euro. Der Angeklagte fasste sich daraufhin nur ungläubig an den Kopf. Das Gericht jedoch folgte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte will gegen das Urteil Rechtsmittel geltend machen.

Monika Flender

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