250 Euro für das Opfer
01.09.2008 | 18:25 Uhr 2008-09-01T18:25:55+0200Möhnesee. (-rgr-) Fortsetzung folgt! Nachdem ein 23-Jähriger am 5. August wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Monaten Freiheitsstraße auf Bewährung verurteilt wurde, stand gestern sein 20-jähriger Bruder wegen Beleidigung vor Gericht. ...
... Gleicher Tatort, gleiche Tatzeit.
Der junge Mann beobachtete am Neujahrstag, dass sein Bruder sich mit dem Nachbarn stritt. Dieser sei auf ihn losgegangen und habe ihm ins Gesicht geboxt. Daraufhin sei er in der Absicht aus dem Haus gegangen den Streit - Dauerbrenner zwischen den beiden Familien - zu schlichten. Allerdings geschah dies nicht ohne Beleidigungen. "Ich habe ihn am Brustkorb geschubst und gesagt verpiss dich von meinem Grundstück", erklärte er dem Gericht. Die Anklage lautete allerdings anders: "Nazischwein" und "Ich stech dich ab", habe er dem Nachbarn an den Kopf geworfen. "Nazischwein" kann sein", räumte der junge Mann ein, eine Morddrohung habe es aber nie gegeben. "Ich habe wegen versuchten Totschlags vor vier Jahren vor Gericht gestanden. Das hat gereicht. Ich bin seitdem straffrei", wies der selbstständige Alleinunternehmer auf ein anderes Leben, auch ohne Alkohol, hin. Das konnte die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe bezeugen.
Den Vorwurf der Beleidigung konnte er damit allerdings nicht abwenden. Richter Helmut Ismar schlug vor, das Verfahren einzustellen, da ein Zeuge, der die Geschehnisse am Neujahrstag beobachtet hatte, gestern nicht erschienen war. Der junge Mann wurde dazu verdonnert, dem Nachbarn eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu zahlen. Damit erklärte er sich einverstanden.
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