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U3-Betreuungsquote liegt bei 30 Prozent

07.02.2012 | 17:56 Uhr
U3-Betreuungsquote liegt bei 30 Prozent
54 Tageseinrichtungen in Siegen bieten insgesamt 2501 Plätze für Kinder unter drei Jahren.

Siegen.Die Stadt Siegen schreibt ihren Tagesstättenbedarfsplan für den Zeitraum 1. August 2012 bis zum 31. Juni 2013 fort. Die politischen Gremien beraten darüber ab dem 14. Februar.

Von den 61 Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Siegen werden zum 1. August 2012 (Start Kindergartenjahr 2012/13) in 54 Einrichtungen Kinder im Alter unter drei Jahren betreut werden können. Im Stadtgebiet werden 2501 Plätze für Kinder ab drei Jahren angeboten. Dazu kommen 502 Plätze für Kinder unter drei Jahren.

Einschließlich der in Tagespflege betreuten Kinder wird damit 30 Prozent der Kinder unter drei Jahren im Siegener Stadtgebiet eine Betreuung angeboten. Das Angebot an Plätzen für Kinder dieses Alters ist in Siegen damit fast doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt.

In der Gruppe der Kinder unter drei Jahren werden überwiegend Kinder im Alter zwischen zwei und drei Jahren betreut. Auf die Zweijährigen bezogen bedeutet dies: bereits rund 45 Prozent aller zwei- bis dreijährigen Kinder werden in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege betreut.

Aber auch die Zahl der betreuten Kinder unter zwei Jahren steigt. Die Kinder werden im Umfang von 25, 35 oder 45 Wochenstunden betreut.

Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) zum 1. August 2008 wurden in Übereinkunft mit den jeweiligen Trägern in den vergangenen Kindergartenjahren 220 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren eingerichtet. Dazu waren teilweise umfassende bauliche Maßnahmen notwendig. Auch im Jahr 2012 und in den Folgejahren sind weitere umfassende Baumaßnahmen geplant. Der Rat der Stadt Siegen hatte seinerzeit die Verwaltung beauftragt, mindestens eine Ausbauquote von 35 Prozent in der Stadt Siegen umzusetzen.

Fachleute gehen inzwischen davon aus, dass eine Quote von 50 Prozent in den Städten umzusetzen ist, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr im Jahr 2013 zu gewährleisten. Daher bedarf es in Siegen auch weiterer Anstrengungen.

Durch das erste KiBiz-Änderungsgesetzes (in Kraft seit 1. August 2011) wurde die Mitwirkung der Eltern im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Geregelt ist jetzt, dass sich die Kita-Elternbeiräte auf örtlicher Ebene zu der Versammlung von Eltern-Beiräten, also dem Jugendamtselternbeirat, zusammenschließen und ihre Interessen gegenüber den Trägern der Jugendhilfe vertreten können. Beim ersten Treffen im Oktober 2011 waren 46 gewählte Elternvertreter anwesend. Sie wählten den zehnköpfigen Beirat.

Mit Beginn des Kindergartenjahres werden voraussichtlich 100 Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder in 40 Siegener Kindertageseinrichtungen einzelintegrativ betreut. Die Auswahl, welche Einrichtungen integrativ arbeiten, erfolgt zum einen durch den Bedarf, das ist die Elternnachfrage nach Plätzen für Kinder mit Behinderung, zum anderen muss die gewünschte Einrichtung für die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung entsprechende Voraussetzungen bereitstellen (z.B. Räumlichkeiten, Fachpersonal) und die Aufnahme mit dem Jugendamt abgesprochen sein.

Tagespflege im privaten Raum bedeutet, die Tagespflegepersonen betreuen die Kinder entweder in ihrer eigenen Wohnung oder im Zuhause der Kinder. Ergänzend dazu wurde in Siegen bereits 2009 das Modell der Tagespflege im öffentlichen Raum entwickelt: An fünf Standorten wurden Einrichtungen für Kinder in Tagespflege (KiTS) mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Tagespflegepersonen oder Erzieherinnen) geschaffen, in denen ausschließlich Kinder unter drei Jahren betreut werden.

Mit dem Konzept der öffentlichen Kindertagespflege ist eine weitere Professionalisierung erreicht worden. Die Beschäftigten verfügen über eine pädagogische Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Qualifizierung zur zertifizierten Tagespflegeperson nach den Richtlinien des Tagesmütterbundesverbandes.

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