Staatsanwalt will Bauhof-Arbeiter im Gefängnis sehen
28.06.2010 | 20:56 Uhr 2010-06-28T20:56:00+0200
Siegen/Hilchenbach.Friedrich S., Hauptangeklagter im Prozess um die Quälereien und Misshandlungen im Hilchenbacher Bauhof, soll für viereinhalb Jahre ins Gefängnis gehen, sein Kollege Uwe K. für dreieinhalb Jahre.
Das hat Oberstaatsanwalt Joachim Ebsen am Montag am Ende seines über zweistündigen Plädoyers beantragt. Sie seien „im Sinne der Anklage schuldig“. Vorgeworfen werden ihnen insgesamt 60 Straftaten, deren Opfer jeweils der heute 30-jährige Landschaftsgärtner Bernd D. war: vor allem gefährliche Körperverletzung (28-fach im Falle des Hauptangeklagten), zudem Nötigung, Raub, Aussetzung und Freiheitsberaubung. Für zwei weitere Angeklagte beantragte Ebsen Bewährungsstrafen: zwei Jahre für Edwin B., der im Prozess bis zuletzt schwieg und auch sein „Letztes Wort“ nicht in Anspruch nahm, sich aber zur Zahlung von 2000 Euro Schmerzensgeld bereiterklärte. Und zehn Monate für Kolonnenführer Jürgen M., der am Ende noch für fünffache Beihilfe zur Körperverletzung angeklagt war.
Oberstaatsanwalt Ebsen stellte heraus, dass „sich in der kommunalen Arbeitswelt einer beschaulichen Stadt im Siegerland menschliche Abgründe aufgetan haben, die schwer zu begreifen sind“. Ebsen über den bürgerlichen Hintergrund der Angeklagten: „Man wundert sich, dass Sie her sitzen.“ Den Versuch einer Erklärung unternahm er dennoch: Zum „gestörten Betriebsklima“ hinzugekommen sei das „geradezu tragische“ Aufeinandertreffen von Hauptangeklagtem und Opfer: Friedrich S., von „roher, zur Brutalität neigender Wesensstruktur“, habe sich auch gegen Bernd D. durchsetzen wollen. Und dem wurde, wohl als Folge eines in der Kindheit erlittenen Verkehrsunfalls, „geistige Unbeweglichkeit“ zum Verhängnis: „Er konnte nicht nachgeben.“
Das hatten ihm, in Ebsens Deutung, sogar der Chef des Bauhofs und sein Stellvertreter voraus, gegen die weiterhin ermittelt wird. Dass die von den brutalen Vorgängen nichts gewusst hätten, schloss Ebsen aus: „Sie haben die Unwahrheit gesagt.“ Als „menschlich unangenehmsten Aspekt des Falls“ bezeichnete Ebsen das Verhalten der Mitangeklagten, die sich Friedrich S. gebeugt hätten: „Sie hätten die Möglichkeit gehabt, sich zu verweigern.“
Glauben – oder nicht glauben: Darum ging es letztlich auch in den Plädoyers. Ebsen und Martin Ulrich Hammer, Anwalt des auch als Nebenkläger auftretenden Opfers, hielten die Vorwürfe nach der mehrtägigen Aussage von Bernd D. für erwiesen. Dass ihm aus den Reihen der Verteidigung „Wahnvorstellungen“ nachgesagt wurden, sei „eine Fortsetzung der Erniedrigungen mit anderen Mitteln“. Dr. Klaus Przybilla, Verteidiger von Friedrich S. blieb dabei: Möglicherweise habe Bernd D., dem sicher „verbal Unrecht geschehen“ sei, eine Möglichkeit gesehen, sich aus seiner Situation zu befreien, indem er „endlich einmal Öffentlichkeit macht“. D. habe den Hang, „Dinge zumindest überzuinterpretieren“.
Während Dr. Przybilla die Bestrafung der einzigen Körperverletzung beantragte, die sein Mandant zugegeben hatte, plädierten seine Kolleginnen und Kollegen auf Freispruch: Es bestünden „berechtigte Zweifel an der Schuld meines Mandanten“, sagte Margrete Haimayer; „ich habe dem Jungen nichts getan“, beteuerte Uwe K. am Ende in seinem letzten Wort. Dr. Ulrich Endres, der Edwin B. vertritt, ließ sich auf die Glaubwürdigkeits-Debatte nicht ein: „Ich bin doch nicht klüger als der Sachverständige.“ Zur Eskalation im Bauhof wäre es aber nicht gekommen, wenn Bernd D. früher Hilfe gesucht hätte. „Sie sind wie ein Lamm zur Schlachtbank gegangen – das mache ich Ihnen zum Vorwurf.“