"Schneeschippen" sonntags erst ab 9 Uhr
16.12.2007 | 20:31 Uhr 2007-12-16T20:31:00+0100
Gut gerüstet steht der Bauhof in den Stadtlöchern für den Winterdienst - doch der Bürger muss mithelfen, wenn der dicke Schnee kommt.
„Die Streusilos sind gefüllt und die Beschäftigten und Fahrzeuge sind einsatzbereit,” sagt Leiter Joachim Stötzel. Doch könnten die Fahrer trotz der Einsatzbereitschaft rund um die Uhr nicht überall gleichzeitig sein: „Die Streubezirke sind in Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Gefährliche und zugleich verkehrswichtige Straßen besitzen dabei höchste Priorität.” Zudem könne der Winterdienst vom Bauhof nicht allein bewältigt werden. Deshalb gelten Regelungen zur Schneeräum-, Streu- und Verkehrssicherungspflicht, die sich aus der am 28. November vom Rat beschlossenen, neuen Straßenreinigungssatzung der Stadt Hilchenbach ergeben. Dabei sind unter anderem die Uhrzeiten, zu denen Schnee geschoben werden muss, an die aktuellen Lebensverhältnisse angepasst worden. So muss beispielsweise werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 20Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte „unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte” beseitig werden. An Sonn- und Feiertagen besteht diese Pflicht erst ab 9 Uhr. Schneit es nach 20 Uhr, muss werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geschoben werden - und zwar auf Geh- und Radwegen in einer „für den Verkehr erforderlichen Breite, nach Möglichkeit etwa ein Meter”. Gelagert werden kann Schnee auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Geh- oder Radweges oder, wo das nicht möglich ist, am Fahrbahnrand so schmal wie möglich und so, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
Bürgermeister Hans-Peter Hasenstab weist darauf hin, dass einige ältere Menschen gereade beim Winterdienst auf Unterstützung angewiesen sind. Joachim Stötzel wirbt um Verständnis für die eingeschränkten Möglichkeiten der Winterdienstfahrer: „Egal, ob ein Unternehmer oder ein städtischer Bediensteter fährt, er kann mit dem Räumschild seines Fahrzeuges den Schnee grundsätzlich nur am Fahrbahnrand ablegen.” Lediglich in Ausnahmesituationen könne der Pflug geschwenkt oder der Schnee vor dem Fahrzeug her geschoben werden.
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