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Nach Warnstreik: Friedenshort kündigt arbeitsrechtliche Konsequenzen an

07.05.2009 | 21:00 Uhr
Nach Warnstreik: Friedenshort kündigt arbeitsrechtliche Konsequenzen an

Die Teilnahme von Mitarbeitern des ev. Jugendwerks Friedenshort in Freudenberg am Mittwoch hat ein Nachspiel.

,Am Donnerstag kündigte die Geschäftsleitung arbeitsrechtliche Konsequenzen an. In welcher Form dies geschehen soll, ist noch nicht entschieden. Bei anderen kirchlichen Einrichtungen in Lüdenscheid und Bielefeld, deren Mitarbeiter ebenfalls beteiligt waren, erfolgten inzwischen Abmahnungen.

Der von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi veranlasste Warnstreik wird vom Landeskirchenamt der Ev. Kirche von Westfalen als „rechtswidrig” angesehen. Verdi-Sekretär Günter Weller sagte der WR: „Ein Streik ist immer rechtmäßig, wenn die Gewerkschaft dazu aufruft und das Ziel ein Tarifvertrag ist - auch im kirchlichen Bereich.” Im Zweifelsfall müsse dies gerichtlich geklärt werden. Die Gewerkschaft werde ihren Mitgliedern, die sich beteiligt haben und eine Abmahnung bekommen haben. Rechtsschutz gewähren.

Das Landeskirchenamt dagegen macht geltend, dass Arbeitskampfmaßnahmen in kirchlichen Einrichtungen unzulässig seien. Das sei sogar vom Bundesverfassungsgericht so festgestellt worden.

Laut Verdi hatten sich rund 50 Beschäftigte des in Freudenberg beheimateten Jugendwerks am Mittwoch an einer befristeten Arbeitsniederlegung beteiligt und waren zur Kundgebung mit Verdi-Chef Frank Bsirske nach Bielefeld gefahren. Nach Angaben des Friedenshortes liegt die Zahl der Teilnehmer allerdings zwischen 30 und 40: vorwiegend Sozialpädagogen und Erzieher. Die Betreuung in den drei Siegener und den beiden Freudenberger Wohngruppen sowie die Inobhutnahmestelle in Freudenberg war während der Warnstreikaktion allerdings sichergestellt.

In einem Schreiben an den Bundesvorstand der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte das Landeskirchenamt schon im Vorfeld des Warnstreiks die Aufnahme von Haustarifvertragsverhandlungen abgelehnt. Hintergrund ist allerdings, dass seit 2004 die auf den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks basierenden Einkommenstarife nicht mehr angeglichen worden sind. Es hat lediglich 2007 zwei Mal 450 Euro für Vollbeschäftigte und 2008 je nach Entgeltgruppe zwischen 666 und 880 Euro als Einmalzahlung.

Friedenshort ist

kein Tarifpartner

Laut Pressesprecher Henning Siebel sei der Friedenshort selbst kein Tarifpartner, sondern als Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werks an den Tarif gebunden, der in einer paritätisch besetzten arbeitsrechtlichen Kommission ausgehandelt werde.

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