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Arbeitsgericht:

Keine Beweise für Mobbing

13.01.2009 | 19:14 Uhr

Siegen. (dü) Beleidigungen, Ausgrenzung, willkürliche Verkürzung des Urlaubes oder ungerechtfertiges Rauchverbot in seinem Büro: Dies waren einige der Punkte, die ein 48-jähriger Mann gestern vor dem Arbeitsgericht gegen ein Unternehmen aus Netphen vorbrachte. Beweisen ließen sich die Vorwürfe nicht

 Deshalb einigten sich beide Parteien schlussendlich auf einen Vergleich: Das Arbeitsverhältnis wird zum 31. Januar aufgelöst, der Kläger erhält eine Abfindung von 10 000 Euro.

Durch die Belastungen am Arbeitsplatz sei er erkrankt und arbeitsunfähig, erklärte der 48-Jährige. Deshalb forderte er gestern für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zunächst eine Abfindung von 15 000 Euro. Von Seiten des Unternehmens wurden 10 000 Euro angeboten. Die intensiven und langanhaltenden Bemühungen des vorsitzenden Richters Christian Vollrath, die beiden Parteien vor Prozessbeginn zu einer Einigung zu bewegen, blieben erfolglos.

Die dann vorgeladenen zwei Zeugen, ebenfalls Mitarbeiter des Unternehmens, konnten jedoch die Mobbing-Vorwürfe nicht bestätigen. Zwölf Zeugen sollten eigentlich gehört werden, nach zwei gehörten Aussagen zog der Kläger, der 23 Jahre lang in dem Betrieb gearbeitete hatte, dann jedoch zurück und nahm die 10 000-Euro-Abfindung an. Ein zweiter Vorwurf, nämlich dass das Weihnachtsgeld nicht ordnungsgemäß gezahlt worden wäre, konnte ebenfalls nicht erhärtet werden. Das Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich aus krankheitsbedingten Gründen aufgelöst.

Andre Dünnebacke

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