Hinter Gittern
25.02.2009 | 15:54 Uhr 2009-02-25T15:54:00+0100Siegen. Urteil im Panzerknacker-Prozess. Monatelang hatten sie für Angst und Schrecken gesorgt. Vor ihnen war kein Tresor sicher.
Siegen.
Ein knappes halbes Jahr lang hatten sie für Angst und Schrecken gesorgt, die „Panzerknacker” aus Dortmund. Zwischen April und November 2007 war - nicht nur im Ruhrgebiet - kein Tresor vor ihnen sicher. Gestern bekamen sie ihre Urteile.
Das Landgericht Siegen wurde zuständig, weil Dortmund und Essen irgendwann zu klein für die Täter wurden. Zwischenzeitlich weiteten sie ihre nächtlichen Einbruchstouren ins Sauer- und schließlich Siegerland aus. Hier wurden sie unvorsichtig, die Polizei fand erste Hinweise. Im November 2007 landeteten alle sechs in Untersuchungshaft, die Haupttäter sitzen seither ununterbrochen. Nur zwei Mitglieder des Sextetts verließen das Gericht gestern mit Bewährungsstrafen, die anderen bekamen zum Teil deftige Haftstrafen.
Bei den beiden Haupttätern blieb es bei den vom Staatsanwalt geforderten fünf beziehungsweise vier Jahren und drei Monaten. Die Anwältinnen der beiden hatten weniger beantragt, wie alle ihre Kollegen den angeklagten Vorwurf des Bandendiebstahls verneint. In gewohnt ausführlicher Weise begründete der Vorsitzende Richter Wolfgang Münker jedoch, dass die Angeklagten zumindest zeitweise eine Bande gebildet hätten, legte die entsprechenden Zeitpunkte genau fest. Der eine von beiden war im Februar 2007 aus dem Gefängnis gekommen, hatte für sich festgestellt, auf ehrliche Weise nie genug Geld verdienen zu können. Der zweite ist gebürtiger Litauer. „Er ist in Deutschland zum ersten Mal 2000 verurteilt worden. Wir wissen, dass er sich unter anderem in kriminellen Kreisen bewegt”, fasste der Richter das wenige zusammen, dass dem Gericht über ihn bekannt ist.
Die Ehefrau des ersten Angeklagten bekam die beantragten zwei Jahre auf Bewährung, Richter Münker hob noch einmal ihre entscheidende Mithilfe bei der Aufklärung der Taten hervor. Ihr Bruder wurde wegen Beihilfe und Hehlerei zu zweieinhalb Jahren verurteilt. Bleiben noch zwei, von denen der eine bereits im Gefängnis mit dem ersten Haupttäter über künftige Taten philosophierte, später aber nur an einer begrenzten Anzahl teilnahm. Er bekam zwei Jahre ohne Bewährung. Der fünfte Mann, auch nur marginal beteiligt, erhielt 17 Monate mit Bewährung.
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