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Drohungen, Fäuste, Familienchaos

05.03.2009 | 20:25 Uhr

Siegen. (mku) Wenn ein Körperverletzungstermin im Gericht am Mittag festgesetzt wird, bedeutet das meistens, viele Zeugen und wenig Fakten. So war es auch gestern bei Amtsrichterin Antonia Kuhli. ...

... Sie hatte es mit einer Familienfehde zu tun, bei der eigentlich beide Seiten auf die Anklagebank gepasst hätten. Oder keine.

Am 20 September wollte die bewusste Familie gemeinsam zu einer Taufe nach Giessen fahren. Gegen 16 Uhr traf eine Tochter samt Ehemann ein, der seit längerer Zeit ein gespanntes Verhältnis zu seinen Schwagern hatte. An diesem Tag eskalierte es. Die Fäuste flogen, Nachbarn riefen die Polizei. Die beiden Schwager des mutmaßlichen Opfers landeten wegen Körperverletzung vor der Amtsrichterin. Und stritten beide die Tat ab.

Er habe kurz vorher einen Streit mit dem jüngsten Bruder seines Schwagers gehabt, erklärte der jüngere Angeklagte (22). Er habe den Schwager bitten wollen, als Ältester ein Machtwort zu sprechen. "Er zog seine Jacke aus, warf seine Brille weg und fing einen Streit an", sagte der Angeklagte weiter. Er habe einen Schlag ins Gesicht bekommen und "wohl aus Reflex zurückgeschlagen". Sein Bruder (29) versicherte, erst später in den Streit verwickelt worden zu sein. Es habe wohl ein Wortgefecht mit vielen Beleidigungen gegeben, aber keine Schläge von seiner Seite aus.

Der Schwager stellte die Geschichte völlig anders da. Er habe nichts von dervorherigen Auseinandersetzung mit seinem Bruder gewusst, sei von den Angeklagten mit Vorwürfen und Drohungen überschüttet und dann geschlagen worden. Der Jüngere habe sogar ein Messer vor seinen Bauch gehalten.

Ihr Mann sei immer von seinen Brüdern beeinflusst worden. "Zu diesem Zeitpunkt hatte er einem Monat keinen Kontakt mehr zu ihnen, es war ein Traum", sagte die Frau des Zeugen. Am Abend des Tattages habe ihr Mann sie verlassen. Beide Seiten warfen sich ständige gegenseitige Bedrohungen vor, eine klare Entscheidung wurde - wie so oft - schwierig. Die Richterin schlug nicht unerwartet nach 90 Minuten Einstellungen vor, der Staatsanwalt hatte keine Einwände.

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