Bewährungsstrafe für 20-jährigen Rechtsradikalen aus Netphen
02.02.2012 | 16:46 Uhr 2012-02-02T16:46:00+0100
Siegen/Netphen. Zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten wegen Körperverletzung hat das Siegener Landgericht einen 20-jährigen Netphener verurteilt. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem muss er ein Antiaggressionstraining absolvieren. Der Mann tritt bereits seit Jahren im Umfeld der so genannten „Freien Nationalisten Siegerland“ auf und nahm an diversen rechtsradikalen Demonstrationen aktiv teil.
Zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten wegen Körperverletzung hat das Siegener Landgericht einen 20-jährigen Netphener verurteilt. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem muss er ein Antiaggressionstraining absolvieren. Der Mann tritt bereits seit Jahren im Umfeld der so genannten „Freien Nationalisten Siegerland“ auf und nahm an diversen rechtsradikalen Demonstrationen aktiv teil.
Er hatte im Oktober 2010 einen unbeteiligten Mann in der Siegener Innenstadt angerempelt und zu Fall gebracht. Als der wieder aufstand und erzürnt rief, was das denn solle, drehte sich der 20-Jährige um und streckte sein Gegenüber mit einem Kopfstoß zu Boden. Dabei erlitt das Opfer einen schmerzhaften Nasenbeinbruch. Der Täter, der sich selber zur rechtsradikalen Szene bekennt, hatte zu diesem Zeitpunkt eine eher geringe Menge Bier getrunken.
Ein zweiter Vorfall ereignete sich im Januar 2011 bei einer Oldie Night in Irmgarteichen. Hier war der 20-Jährige ebenfalls mit mehreren Gesinnungsgenossen unterwegs und rempelte ein Opfer an, das sich jedoch mit einem Gegenrempler zur Wehr setzte.
Angeblich „Heil Hitler“ gerufen
Aus dem Vorfall entstand eine Schlägerei mit einer ganzen Reihe von Beteiligten. Später wollte der Geschädigte mit seiner Freundin das Fest verlassen und wurde von dem Rechtsradikalen und seinen Gesinnungsgenossen abgepasst und verfolgt. Zwei Mittäter hielten ihn fest, während der 20-Jährige auf ihn einschlug. Außerdem soll der Angeklagte an der Theke „Heil Hitler“ gerufen haben, was ihm die Anklage des Gebrauchs verfassungsfeindlicher Kennzeichen einbrachte.
Zwei weitere Anklagepunkte fanden sich im Urteil nicht wieder. Eine schwere Körperverletzung vor einer Kreuztaler Kneipe war nicht nachweisbar, außerdem war der Bruder des Angeklagten wegen dieser Tat bereits verurteilt. Der 20-Jährige wurde wegen Reifeverzögerungen und erheblicher schädlicher Neigungen nach Jugendstrafrecht verurteilt, während er noch vor vierzehn Tagen wegen des Überfalls auf das „Linken“-Büro von der Jugendrichterin nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden war. Deshalb durften beide Strafen auch nicht miteinander verbunden werden.
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