Bewährung für rüden Bewohner
25.10.2011 | 20:31 Uhr 2011-10-25T20:31:00+0200
Siegen.Dass der Angeklagte weder ins Gefängnis noch in eine psychiatrische Einrichtung kommen würde, stand eigentlich schon nach den Plädoyers am Vormittag fest. Dennoch überraschte die 1. Strafkammer eine Stunde später mit ihrem Urteil alle.
Es ging noch einmal um den 43-jährigen Bewohner einer AWO-Einrichtung, der über die Jahre immer wieder durch aggressive Übergriffe aufgefallen und letztlich für zwei Körperverletzungen und eine Bedrohung vor Gericht gekommen war. Vorstrafen gab es nicht. Die Kammer wurde deshalb zuständig, weil nur sie über eine Unterbringung in der Psychiatrie entscheiden darf.
Respekt vor den Konsequenzen
Diese Entscheidung wollten allerdings weder die Staatsanwältin noch die Verteidigerin. Anklägerin Sandra Ley bezog sich auf das weitgehende Geständnis des Angeklagten, der unter anderem aus Eifersucht die Selbstbeherrschung verloren und Mitbewohner sowie Pflegekräfte attackiert hatte. Der Mann sei aufgrund einer organischen Schizophrenie mit Wahnvorstellungen in der Schuldfähigkeit stark eingeschränkt, wisse aber sehr wohl Recht und Unrecht zu unterscheiden.
Daher müsse er auch bestraft werden. Ley hielt sieben Monate Freiheitsstrafe für angemessen, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.
Nach der letzten Tat im Oktober sei dem Angeklagten in der Einrichtung ein wesentlich engerer Freiheitsrahmen gesetzt worden: „Es kam noch zu Drohungen und Aggressionen, aber Angriffe hat es nicht mehr gegeben.“ Klar sei nach den Ausführungen des Sachverständigen Dr. Jürgen Schulz aber auch, dass nur die neuen Grenzen für die Verhaltensänderungen verantwortlich seien. Der Angeklagte müsse nun mit Konsequenzen für sein Tun rechnen. Sollte die Einrichtung dies nicht mehr leisten, bestünde sofort wieder Gefahr gegeben. Die Anklägerin beantragte vorsorglich die Unterbringung in der Psychiatrie, die allerdings aufgrund der aktuellen Ruhe ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Verteidigerin Petra Heinrich hielt letzteres für unnötig. „Ich bin keine Psychologin“, aber wer wisse schon, ob der Angeklagte sich nur aus Respekt vor den Konsequenzen zurückhalte, „oder ob die Belehrungen nicht doch auch in seinem Innern Früchte getragen haben“. Ansonsten bat sie um „eine milde Bewährungsstrafe“ sowie einen Bewährungshelfer. „Ich mache das nicht wieder“, versicherte ihr Mandant anschließend.
Richter Wolfgang Münker beklagte anschließend die Kürze der Plädoyers und verkündete ein Urteil, das deutlich unter beiden Anträgen lag. Der Angeklagte wurde verwarnt und zu 500 Euro Geldstrafe „auf Bewährung“ verurteilt. Die Sache sei ausschließlich wegen der möglichen Unterbringung beim Landgericht angeklagt worden.
Verhalten ist deutlich verändert
Im Normalfall hätte der nicht vorbestrafte Mann beim Einzelrichter auch nur eine Geldstrafe bekommen, war die Kammer überzeugt: „Und er darf sich hier nicht schlechter stehen.“ Der Angeklagte sei Opfer eines „falschen Behandlungskonzeptes“ gewesen, das ihm lange Jahre zu viel Freiraum gelassen und damit seine Wahnvorstellungen verstärkt habe, alle anderen würden ihn nicht mögen. Jetzt habe er unter dem neuen Ansatz sein Verhalten verändert. Eine Unterbringung sei nicht erforderlich.
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