Schuldfähig oder nicht?
11.08.2009 | 22:30 Uhr 2009-08-11T22:30:00+0200Strafkammer in Moers muss entscheiden, ob ein Geiselnehmer auf Dauer in die Psychiatrie eingewiesen wird.
Rheinberg/Moers. Wird er zum Schutz der Allgemeinheit wegen einer schweren psychischen Störung auf Dauer eingewiesen oder nicht? Das muss in der heute um 9 Uhr beginnenden Verhandlung vor der auswärtigen großen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers geklärt werden. Angeklagt ist ein 24-jähriger Moerser, der den 8. Dezember 2008 für eine Rheinbergerin sowie einen Stationsleiter, eine Stationsärztin und zwei Angestellte der Psychiatrie des St. Nikolaus-Hospitals in einen einzigen Albtraum verwandelte.
Was war damals passiert? Um 10.15 Uhr an jenem Morgen erzwang ein 24-jähriger Patient aus Moers mit einem Küchenmesser bewaffnet seine Flucht aus dem Hospital.
Er war am 1. Dezember dort eingewiesen worden, nachdem er in der elterlichen Wohnung randaliert hatte. Schon bei der Aufnahme soll er einen Arzt angegriffen haben.
Sieben Tage später forderte er eine Ärztin auf, ihm Ausgang zu gewähren. Als sie das ablehnte, drohte der junge Mann mit dem Küchenmesser zuzustechen, falls ihm nicht die Türen geöffnet würden. In einem hellen Pullover, einer dunklen Jogginghose und Schlappen entkam der Moerser damals.
Um nur wenig später an der Tür einer Rheinbergerin zu klingeln. Die öffnete um 10.30 Uhr ahnungslos die Wohnungstür. Der junge Mann stellte einen Fuß in die Tür und bedrohte die Frau mit dem Messer.
Der Täter nahm die Rheinbergerin als Geisel. Er zwang sie, ihm Kleidung und Bargeld zu besorgen. Dann musste sie den Moerser zu einem Bank-automaten fahren. Dort verlangte er von ihr, 1000 Euro abzuheben. Danach musste sie ihn weiter fahren nach Venlo. In der Innenstadt stieg er aus und ließ seine Geisel zurück.
Schon zwei Tage später nahm ihn die Polizei in Eind-hoven am Bahnhof fest. Sie hatte ihn mit Hubschrauber und einem Großaufgebot an Beamten und Streifenwagen gesucht.
Jetzt muss vor Gericht geklärt werden, ob der Beschuldigte den schweren Raub in Tateinheit mit Geiselnahme, erpresserischen Menschenraubes und mit Körperverletzung sowie wegen Nötigung im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat.
Der Moerser leidet seit Jahren an einer psychischen Erkrankung. Er ist drogensüchtig. Wenn er seine Medikamente eigenmächtig absetzte, traten bei ihm Halluzinationen, Denkstörungen und Wahnideen auf. Der Beschuldigte gab an, sich an das Geschehen vom 8. Dezember 2008 nicht erinnern zu können.
Das Gericht wird als psychiatrischen Sachverständigen Dr. Wenzel von der Psychiatrischen Landesklinik Bedburg-Hau zu dem Fall hören.
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