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Gericht verhängt Gefängnisstrafe

Gericht verhängt Gefängnisstrafe

Rheinberg. 

Das Amtsgericht Rheinberg verhängte gestern eine sechsmonatige Freiheitsstrafe gegen eine 50-jährige Rheinbergerin. Angeklagt war die Rheinbergerin, da sie innerhalb eines Jahres mit ihrem Auto vier Mal von der Polizei angehalten worden war, ohne einen Führerschein zu besitzen. Den hatte sie 2009 freiwillig abgegeben. Gegen die 50-Jährige war bereits eine Bewährungsstrafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verhängt worden.

Erneut gefahren

Nachdem die Angeklagte vergangenes Jahr zweimal von der Polizei angehalten worden war, hatte es im Juli die Hauptverhandlung gegeben. Um die Schuldfähigkeit mittels eines psychiatrischen Gutachtens prüfen zu lassen, hatte das Gericht die Verhandlung unterbrochen. Gestern wurde sie fortgesetzt. In diesem Zeit raum hatte die Angeklagte sich zwei weitere Male ins Auto gesetzt, ist erneut angehalten worden. Der Gutachter berichtete, dass er den Verdacht habe, die Rheinbergerin könne unter einer Persönlichkeitsstörung leiden, diese sei aber nicht konkret zu diagnostizieren. Insofern sei eine Schuldunfähigkeit nach dem Strafgesetzbuch nicht gegeben. Die Angeklagte habe zu jedem Zeitpunkt gewusst, dass sie nicht fahren dürfe.

Das Gericht berücksichtigte bei der Urteilsverkündung, dass die Angeklagte ein schweres Leben hinter sich habe, unter anderem immer wieder in Drogenabhängigkeit geraten sei. Positiv bewertete das Gericht, dass die Rheinbergerin zurzeit keinen Alkohol- und Drogenmissbrauch betreibe, mit ihrem Bewährungshelfer gut zusammen arbeite und sich ihr Leben strukturierter darstellt.

„Es gibt eine abgestufte Verhängung von Strafen. Das fängt bei einer Geldstrafe an, dann gibt es die Möglichkeit Bewährungsstrafen zu verhängen“, erläuterte die Richterin bei der Urteilsverkündung. Die Angeklagte habe die aktuelle Bewährungsstrafe nicht beeindruckt, sie sei dennoch gefahren.