Ein Unfall und die Folgen
14.04.2010 | 21:05 Uhr 2010-04-14T21:05:00+0200Rheinberg.So heftig geknallt hatte es im vergangenen August auf dem Finkensteg in Borth, dass die Anwohner aus dem Haus liefen.
Ein Audi war auf ein am rechten Fahrbahnrand abgestelltes Motorrad geprallt, hatte es auf den Gehweg geschleudert. Dort blieb es als Totalschaden liegen.
Als aufgeschreckte Anwohner auf die Straße liefen, um zu sehen, was passiert war, erblickten außer dem Motorrad am Boden auch den Wagen, der 60 Meter weiter hielt. Der Fahrer stieg aus, ging um den Wagen, stieg wieder ein und fuhr weg. Auf der Straße hatte sich bereits eine Lache Kühlerflüssigkeit gebildet.
Zeugen merkten sich
das Kennzeichen
Ein Zeuge hatte sich das Kennzeichen gemerkt, die Polizei informiert. Die fand den grünen Audi am nächsten Morgen mit starkem Unfallschaden vor der Haustüre eines 61-jährigen Borthers. Der stand jetzt als Angeklagter wegen Unfallflucht vor dem Rheinberger Amtsgericht.
Gegen den Strafbefehl von 500 Euro hatte er Einspruch eingelegt. Ein wenig staunend nahmen Staatsanwalt und Richter zur Kenntnis, dass der Borther keinen Unfall gehabt haben wollte. Der ehemalige Gerüstbauer hatte möglicherweise tatsächlich Erinnerungsprobleme. Wegen eines schweren Arbeitsunfalles ist er seit 2007 erwerbsunfähig.
An dem Augustabend fuhr er mit seinem Audi zum Anglertreff. Auf dem Finkensteg sei ihm ein Kind vors Auto gelaufen. Er habe noch rechtzeitig gestoppt. Als er hinter dem parkenden Motorrad noch mal anhielt, hätte ihm eine Passantin gesagt, dass nichts passiert sei. Da sei er weiter gefahren. Das Motorrad habe er nicht angefahren. Es hätte da auch nicht gelegen.
Das schilderten Zeugen anders. Den Schaden am eigenen Auto will der Angeklagte erst bemerkt haben, als am nächsten Morgen ein Polizist ihn fotografierte. Der Gesamtschaden des Unfalls betrug rund 4700 Euro. Seinen Führerschein gab der Angeklagte Tage später bei der Polizei ab.
Als Zeugen seine Darstellung widerlegten, beschloss er nach Beratung mit seinem Anwalt, den Einspruch zurück zu nehmen.
Wann der Kradbesitzer seinen Schaden ersetzt bekommt, steht in den Sternen. Noch hat die Versicherung des Borthers nicht gezahlt.
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