Aufgebocktes Fahrzeug muss entfernt werden
13.06.2012 | 14:14 Uhr 2012-06-13T14:14:00+0200
Herscheid. Seit zwei Wochen steht das Geländefahrzeug aufgebockt auf dem Bürgersteig vor dem Haus Lüdenscheider Straße 31 in Herscheid. „Jetzt ist Schluss,“ sagt Ordnungsamtsleiter Frank Holthaus auf WR-Anfrage.
„Ich habe dem Besitzer eine Frist gesetzt, in der das Fahrzeug von dieser Fläche zu entfernen ist,“ so Holthaus weiter. Zuvor habe es bereits Gespräche mit dem Besitzer gegeben, weil von dem in dieser Form auf einer öffentlichen Verkehrsfläche abgestellten Fahrzeug durchaus eine Gefährdung ausgehe: „Das Fahrzeug ist auf wackligen Stützen aufgebockt und ragt mit dem abgeklappten Spiegel sogar noch ein paar Zentimeter auf die Fahrbahn.“ Der Besitzer habe zugesagt, das Fahrzeug zeitnah zu entfernen, passiert sei bislang aber nichts, betont der Ordnungsamtsleiter.
Nicht gerade bürgerfreundlich
Der Besitzer Horst Tadday sieht die Sachlage ganz anders und wirft der Herscheider Gemeindeverwaltung vor, Befugnisse zu missbrauchen und nicht gerade bürgerfreundlich vorzugehen. Er habe eine kleine Rente und müsse das an der Bremse beschädigte Fahrzeug deshalb selbst reparieren, so Tadday. Dafür benötige er mehr Zeit als eine Fachwerkstatt. Erschwerend hinzu komme, dass er erkrankt sei und mit Verdacht auf einen Schlaganfall derzeit verschiedene Ärzte aufsuchen müsse, wie Tadday gegenüber der WR erläutert. Die Fläche, auf der er sein defektes Fahrzeug aufgebockt habe, befinde sich zwar im Besitz der Gemeinde, doch seit vielen Jahren halte er diese Fläche in Ordnung.
Er gehe davon aus, dass er sein Fahrzeug innerhalb der nächsten zehn Tage repariert habe und dann auch vom Gehweg wieder beseitigen werde.
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