Verfahren mit Helene Fischer vor dem Siegener Landgericht verlegt
10.01.2013 | 17:30 Uhr 2013-01-10T17:30:00+0100
Schönau/Siegen. Der Verhandlungstermin im Berufungszivilverfahren mit Beteiligung von Schlagerstart Helene Fischer am Montag im Siegener Landgericht ist verlegt worden. Grund: Terminschwierigkeiten des Anwaltes des Schlagerstars. Verhandelt wird nun am Montag, 13. Mai.
Wie berichtet, hatte Helene Fischer den Betreiber einer Gaststätte in Schönau verklagt, weil dieser im Juli 2011 eine Schlagernacht mit einem Double der Sängerin veranstaltet hatte. Die 28-Jährige sieht einen Verstoß gegen ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Zwar gab der Gaststätten-Betreiber die geforderte Unterlassungserklärung ab, doch weigerte er sich, die Anwaltskosten von knapp 900 Euro zu bezahlen. Vor dem Amtsgericht gewann das Fischer-Management, der Wirt legte Berufung ein.
Von dieser Verlegung nicht betroffen ist das zweite Zivilverfahren vor dem Siegener Landgericht am 31. Januar. Hier fordert Helene Fischer Schadensersatz vom Schönauer Gastwirt rovo.
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Helene, halt den Ball flach. Es ist keine Katastrophe und es schadet Dir nicht.
Bleib weiterhin beliebt.