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Bandendiebstahl

Staatsanwalt fordert Gefängnis für Diebestrio aus dem Rheinland

24.05.2012 | 17:31 Uhr
Staatsanwalt fordert Gefängnis für Diebestrio aus dem Rheinland
Arbeit für Justitia im Landgericht Siegen.

Kreis Olpe.   Für den Staatsanwalt ist die Sache klar. Das Trio aus dem Rheinland, das 2009 ein halbes Jahr auf Beutezug ging, auch in Siegen und Olpe Geldbörsen stahl und mit den EC-Karten die Konten der Opfer leerte, soll wegen vielfachen Bandendiebstahls ins Gefängnis. Für die ältere Angeklagte (41) beantragte er zwei Jahre und neun Monate. Die beiden Jüngeren, inzwischen verheiratet und Eltern, sollen zweieinhalb Jahre in Haft.

Dabei hatte Manfred Lischeck bereits die ausführlichen Geständnisse berücksichtigt, die „Gruppendynamik“ und auch die Tatsache, dass die Täter aus eigenen Stücken aufgehört hatten. Das Trio wollte im Frühjahr 2009 die Geldnot nicht „mit der Hände Arbeit beheben“. Die drei seien gezielt in Küchenstudios und Möbelhäusern aktiv geworden und hätten rücksichtslos gehandelt. In einem Fall waren 9245 Euro abgehoben worden. Die Geschädigte, eine Architektin aus Olpe, schilderte am Morgen als Zeugin, dass sie neben den Geldkarten auch alle anderen Papiere mit der Geldbörse verloren hatte und neu anfertigen lassen musste. Dies treffe auf alle Opfer zu, betonte der Anklagevertreter.

Zu Gunsten der Angeklagten wertete Lischeck, dass nicht festgestellt werden konnte, wer die Idee zu den Taten hatte. Der männliche Angeklagte hatte die Initiative auf die vorbestrafte Mittäterin, eine Cousine seiner Frau, geschoben, sie wiederum ihn belastet. Sie sei auch von den anderen in einigen Fällen benachteiligt worden. Eine teure Damenarmbanduhr beispielsweise sei nicht, wie von den anderen behauptet, an einen Hehler verkauft worden. Ihre Cousine habe die Uhr noch vor fünf Wochen am Arm getragen.

Diese Aussage hatte am Montag zu einer Wohnungsdurchsuchung bei den Angeklagten geführt, die allerdings ohne Erfolg blieb und heftigen Protest von Verteidiger Gottfried Reims führte. Der beantragte zwei Jahre auf Bewährung für seinen Mandanten. Dieser sei in einer Landfahrerfamilie aufgewachsen, habe es nie leicht gehabt und sich trotzdem halbwegs erfolgreich durchs Leben geschlagen. Jetzt habe er eine kleine Familie mit Kind und das Gericht solle ihm eine Chance geben. Insgesamt gehe es um einen Schaden von rund 25 000 Euro, dafür gehe nirgendwo jemand ins Gefängnis.

„Welches Signal senden wir denn hier aus, wenn wir eine kleine Familie auseinanderreißen und die junge Frau ins Gefängnis schicken“, schloss sich sein Kollege Dr. Graf für die Ehefrau an. Die Taten seien aus finanzieller Not und edler Gesinnung zu Gunsten der krebskranken Mutter des Angeklagten begangen worden. Auch die dritte Angeklagte soll nach Ansicht ihres Verteidigers eine Bewährungsstrafe erhalten. Urteil am 11. Juni.

Michael Kunz

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