Landrat Beckehoff mit harscher Kritik an Ex-RP Diegel
14.02.2012 | 11:08 Uhr 2012-02-14T11:08:00+0100
Schönau. Mit deutlichen Worten nahm Landrat Frank Beckehoff am Montagabend im Förderschulausschuss Stellung zu den skandalösen Vorgängen in der Geschwister-Scholl-Schule in Schönau. Unter dem Strich wurde dabei deutlich: Der Kreis Olpe hat als Schulträger bezüglich der Förderschule seine Hausaufgaben gemacht. Offensichtlich ganz im Gegenteil zur Oberen Schulaufsicht in Arnsberg.
Mit deutlichen Worten nahm Landrat Frank Beckehoff Montagabend im Förderschulausschuss Stellung zu den skandalösen Vorgängen in der Geschwister-Scholl-Schule in Schönau. Unter dem Strich wurde dabei deutlich: Der Kreis Olpe hat als Schulträger bezüglich der Förderschule seine Hausaufgaben gemacht. Offensichtlich ganz im Gegenteil zur Oberen Schulaufsicht in Arnsberg.
Immer und immer wieder hat der Kreis Olpe die Behörde über die Missstände unterrichtet. „Die Bezirksregierung wurde am 14. Mai 2007 auf die problematische Situation an der Geschwister-Scholl-Schule mit ausführlichem Schreiben des Schulrats hingewiesen“, sagte Beckehoff, der gestern Abend einen chronologischen Abriss der Vorgänge präsentierte. Von Mai bis August 2007 habe der Konrektor mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die damalige Schulleiterin an die Bezirksregierung gerichtet: „Von diesem Zeitraum an - ab Mai 2007 - wurden die Dienstaufsichtsbeschwerden von der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Disziplinarbehörde bearbeitet.“
In einem Schreiben am 16. November 2007 habe er der Bezirksregierung ausdrücklich mitgeteilt, dass er das Führungsverhalten der Schulleiterin für nicht hinnehmbar halten würde.
Brisantes Landrat-Schreiben vom 10. Juli 2009
Für gehörig Brisanz sorgt ein Schreiben des Landrates vom 10. Juli 2009 an den damaligen Regierungspräsidenten Helmut Diegel. Darin äußert Beckehoff unmissverständlich eine Vielzahl von schwerwiegenden Kritikpunkten an der damaligen Schulleitung der Förderschule. Ein Verbleib der damaligen Rektorin bedürfe einer äußerst kritischen Prüfung, so Beckehoff. Und weiter: „Aus meiner Sicht ist ein Verbleib an der Schule der Zukunft der Schule in hohem Maße abträglich.“ Der Landrat drängt, dass die Bezirksregierung „alsbald eine eindeutige Klärung herbeiführt.“ Der Hammer: Dieses Schreiben ist offensichtlich verschwunden. Beckehoff: „Dem Vernehmen nach ist der Verbleib des Originals dieses Schreibens bis heute in der Bezirksregierung nicht geklärt.“ Und: „Mich würde interessieren, was der frühere Regierungspräsident Helmut Diegel mit meinem Schreiben vom 10. 7. 2009 gemacht hat. Ich gewinne jedenfalls mehr und mehr den Eindruck, dass Herr Diegel in diesem Verfahren eine eher unrühmliche Rolle gespielt hat.“
Wie berichtet, hat die Bezirksregierung die Rektorin am 14. November 2011 wegen des Verdachts gravierender Dienstpflichtverletzungen von ihren Aufgaben als Leiterin der Schule suspendiert. Nach dem Verwaltungsgericht Arnsberg hat gestern auch das Oberverwaltungsgericht Münster einen entsprechenden Eilantrag der Ex-Rektorin gegen die Suspendierung abgelehnt. Das weitere Klageverfahren gegen die Suspendierungsverfügung könne sich bei Ausschöpfung aller Instanzen noch zwei bis drei Jahre hinziehen, so Beckehoff.
Geschönte Schülerzahlen
Seit Dezember 2011 beschäftigt sich die Innenrevision mit der Aufklärung der Bearbeitung innerhalb der Bezirksregierung seit 2007. Dazu Beckehoff: „Es bleibt insofern abzuwarten, ob der Abschlussbericht der Innenrevision auch Fragen beantwortet, die hier im Raum stehen, etwa warum seitens der Schulaufsicht in Arnsberg nicht viel früher durchgegriffen und gehandelt worden ist?!“.
Der Landrat nahm auch Stellung zu eventuellen Schadensersatzansprüchen gegen die Ex-Rektorin, falls der vom Kreistag beschlossene Anbau wegen nach oben geschönter Schülerzahlen unnötig gewesen sein sollte. Ein Schadensersatzanspruch würde voraussetzen, dass die Schulleiterin in betrügerischer Absicht gegenüber dem Kreis Olpe gehandelt habe. „Sie müsste entweder sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft haben, was hier eindeutig verneint werden kann“, so der Landrat.
19:29
So kommt es, wenn hohe Gehälter ohne entsprechende Leistungsnachweise gezahlt werden. Die schnellste Bearbeitung ist nun mal das Wegwerfen. Das ist kein Einzelfall.