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Tierquälerei

Hund war ein „wandelndes Skelett“

23.01.2012 | 16:12 Uhr
Hund war ein „wandelndes Skelett“
Wegen Tierquälerei musste sich ein 24-Jähriger vor dem Amtsgericht Olpe verantworten.

Olpe.Dem Hund muss es hundsmiserabel gegangen sein. „Die Knochen waren einzeln zu sehen. Der war wie ein wandelndes Skelett“, sagte die Tierärztin.

Am 6. Juni 2011 war der Mischlingshund auf dem Gelände einer Tankstelle in der Olper Bruchstraße in katastrophalem Zustand aufgefunden worden. „Das war der schlimmste Hund, den ich bisher in meiner zehnjährigen Dienstzeit gesehen habe“, so ein Mitarbeiter des Olper Ordnungsamtes, der das Tier zunächst in den Hundezwinger zum Bauhof brachte, ihn dort mit Futter und Wasser versorgte und dann zur Tierärztin in Behandlung gab. Über die Drolshagener Hundemarke ermittelte er den Halter, der wegen vorsätzlicher Tierquälerei die Anklagebank im Olper Amtsgericht drückte.

Von Anfang 2011 bis zum 6. Juni soll er sich nicht um den Hund gekümmert haben, so dass dieser hochgradig abmagerte und erkrankte. Schließlich setzte er ihn in der Bruchstraße aus. Auch die spätere Behandlung konnte das Tier nicht mehr retten. Am 17. Juni 2011 musste der Hund eingeschläfert werden.

Vor Gericht wollte der 24-Jährige von den Vorwürfen nichts wissen: „Er hörte auf einmal auf zu essen. Ich habe ihn nicht ausgesetzt, er ist mir weggelaufen. Ich wollte mit ihm zum Tierarzt.“

„Die Bilder und der Bericht des Sachverständigen sprechen eine andere Sprache. Da muss man auch als Laie sehen, dass Handlungsbedarf ist. Der Hund war total abgemagert und hatte keine Haare mehr. Er sah so aus, als ob er schon länger kein Essen mehr gehabt hätte“, sagte Richterin Dr. Sandra Al-Deb’i-Mießner. Die Tierärztin bestätigte, dass es sich auf alle Fälle um einen längeren Krankheitsverlauf gehandelt haben muss: „Der Hund war wirklich in einem erbärmlichen Zustand. Er war ausgetrocknet, hatte gar keine Muskulatur mehr.“

„Das war nicht über einen kurzen Zeitraum, wie uns der Angeklagte weismachen will“, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der für den achtfach vorbestraften Angeklagten unter Einbeziehung einer zweimonatigen Bewährungsstrafe wegen Diebstahls vom 21. September 2011 eine Gesamtstrafe von vier Monaten zur Bewährung forderte.

Dem folgte die Olper Amtsrichterin. Der Hund habe länger erheblich gelitten. Es sei nicht, wie vom Angeklagten behauptet, nur eine kurzfristige Entwicklung innerhalb einer Woche gewesen: „Der Angeklagte hat nicht gehandelt, obwohl Handlungsbedarf bestand.“ Als Auflage muss der 24-jährige Zeitarbeiter 160 Sozialstunden leisten.

„Sie haben sich als Tierbesitzer unverantwortlich verhalten. Sie haben noch ein Tier zu Hause. Ich hoffe, dass Sie sich um dieses Tier besser kümmern“, gab die Richterin dem Angeklagten mit auf den Weg.

Roland Vossel

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Kommentare
24.01.2012
18:30
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von Nahanni | #1

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