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Gefahr weiterer Taten

21.12.2012 | 18:20 Uhr
Gefahr weiterer Taten
Die Große Strafkammer des Sigener Landgerichtes verurteilte einen 37-Jährigen aus Attendorn zu elf Monaten Haft ohne Bewährung und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.Foto: Roland Vossel

Attendorn/Siegen. Für das Gericht war das Ende der Fahnenstange erreicht. Immer wieder sei der Angeklagte in alte, aggressive Verhaltensmuster zurück gefallen, so der Vorsitzende Richter, Wolfgang Münker: „Strafvollstreckungn und fünfeinhalb Monate vorläufige Unterbringung in der Psychiatrie haben auch nicht viel gebracht.“ Deshalb verurteilte die Große Strafkammer des Siegener Landgerichtes den alkohol- und drogenabhängigen 37-Jährigen aus Attendorn zu elf Monaten Haft ohne Bewährung und ordnete die Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt an.

Immer wieder hatte der Angeklagte Polizisten attackiert, von Beleidigungen über Bedrohungen bis hin zu Körperverletzungen. „Er ist der Polizei in Attendorn seit vielen Jahren bekannt“, sagte Münker. In der Tat: Im vergangenen Jahr gab es 49 Polizeieinsätze - überwiegend wegen Ruhestörung - gegen den 37-Jährigen. Als schwerste der fünf Taten zwischen Juni 2011 und März 2012 bezeichnete Münker die gefährliche Körperverletzung gegen einen Polizeibeamten (52) am 5. März diese Jahres im Streifenwagen auf dem Transport von Attendorn nach Olpe in die Zelle. Zunächst hatte er gedroht, dass er den Beamten und seine Kollegin am Steuer dreimal in den Kopf schießen würde, wenn er eine Waffe hätte. Dann trat er den gegenüber sitzenden Polizisten in den Genitalbereich und spuckte ihn mehrfach an. „Diese Tat war sehr unschön und hatte erhebliche Folgen. Der Beamte hatte heftige Schmerzen und war zwei Tage dienstunfähig“, so Richter Münker.

Wegen der Kombination aus starker Alkoholisierung (2,6 Promille) und dissozialer Persönlichkeitsstörung billigte das Gericht dem Angeklagten für den Angriff auf eine Polizistin am 13. Juni 2011 Schuldunfähigkeit zu und sprach ihn frei.

Zwei weitere Male drohte der Angeklagte mit Erschießung. Bei einem Einsatz wegen Ruhestörung rief der 37-Jährige einem vor der Tür stehenden Polizisten zu: „Verpiss’ dich oder ich verpass’ dir ‘ne Kugel.“ Münker: „Damit hat er den Tod angedroht. Die Polizisten haben das nicht auf die leichte Schulter genommen. Sie haben deshalb davon abgesehen, die Tür gewaltsam zu öffnen.“ Im Attendorner Krankenhaus beleidigte er am 5. März dieses Jahres Polizisten mit den Worten: „Wenn ich an eine Waffe komme, knalle ich euch ab. Ich schieße euch in den Kopf und in die Brust. Ich mache euch alle.“

Das Gericht erkannte auf keine günstige Prognose für den siebenfach vorbestraften Angeklagten. „Er konsumiert nach wie vor Drogen und Alkohol und ist nicht therapiewillig. Beim Aufeinandertreffen des Angeklagten mit der Polizei sind Beleidigungen und zumindest leichte Körperverletzungen vorprogrammiert“, so Münker. Alle Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt könnten bejaht werden. Der Rausch durch Konsum von Alkohol und Drogen sei wesentliche Ursache für die Begehung der Taten. Im Vordergrund stehe die Suchtbehandlung, durch die die Wiederholungsgefahr abgesenkt werden könne. Deshalb habe man die Psychiatrie auch abgelehnt.

Die Maßregel sei vor der Strafe zu vollstrechen. Im Klartext: Der Angeklagte kommt zunächst in die Entziehungsanstalt. Der Aufenthalt wird auf die Strafe angerechnet. Falls die Unterbringung in der Entziehungsanstalt jedoch nicht funktioniere, käme der Angeklagte in den Strafvollzug oder in die Psychiatrie.

„Die Therapiewilligkeit ist sehr problematisch, aber könnte in der Unterbringung noch geweckt werden. Der Angeklagte hat durch das Urteil die einmalige Chance, sich auf Staatskosten behandeln zu lassen und die Haft nicht zu verbüßen“, betonte Richter Münker.

Roland Vossel

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Kommentare
27.12.2012
16:37
Gefahr weiterer Taten
von spatzenfreund | #1

warum sperrt man so einen nicht dauerhaft ein? sind 49 polizeieinsätze nicht geschätzte 40 zu viel? hat die gesellschaft keinen anspruch auf schutz vor durchgeknallten personen, die sich ihr hirn mit drogen unwiderbringlich ausradieren? wer denkt an die polizisten, die ihr leben oder ihre gesundheit gefährden? der täter ist immer das opfer - schöne rechtsprechung!

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