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Verwaltungsgericht gibt Lidl Recht

14.02.2012 | 19:53 Uhr
Verwaltungsgericht gibt Lidl Recht
Foto: Uli Deck/ddp

Moers.   Discounter will an der Kamper Straße bauen. Nach NRZ-Informationen hat die Stadt die Ablehnungsfrist versäumt.

Schon lange möchte der Lebensmittler Lidl von der Lintforter Straße in Repelen übersiedeln auf ein Grundstück in die Randlage an der Kamper Straße. Der Besitzer des Firmengeländes schräg gegenüber des Discounters Aldi würde den solventen Pächter auch herzlich gern willkommen heißen, nur die Stadt schob bislang einen Riegel davor. Aus Sorge um den Einzelhandel im Repelener Dorfkern, sollte ein wichtiger Magnet fehlen. Nach NRZ-Informationen weist der zugrunde liegende Bebauungsplan formale Schwächen auf, so dass Lidl vor dem Verwaltungsgericht Recht bekam. Und wegen der langen Verzögerung zusätzlich einen Schadensersatz von der Stadt Moers verlangt. Die Rede ist von 200 000 Euro. Die Verwaltung musste diese Fakten auf Anfrage bestätigen. Heute soll die Politik im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung entscheiden, wie es weitergeht.

Offenbar wird die Verwaltung vorschlagen, eine Einigung herbeizuführen, denn es sind drei weitere, ähnlich gelagerte Klagen anhängig, die den Schlamassel noch vergrößern könnten. Eine Einigung würde wohl bedeuten, auf eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster zu verzichten und Lidl die Baugenehmigung zu erteilen. Hintergrund ist ein 50 Jahre alter Bebauungsplan, der noch keine Abwehr von Discountern auf der grünen Wiese im Sinne des Moerser Einzelhandelskonzeptes vorsah. Dieser wurde nachgebessert, steht aber juristisch offenbar nach wie vor auf wackeligen Beinen.

Hinzu kommt, dass eine Bauvoranfrage Lidls nicht fristgerecht zurückgewiesen worden war. Heißt: Das Dokument wurde solange in den Amtszimmern liegengelassen, bis es zu spät war. Dagegen klagte Lidl mit Erfolg. Obwohl ein nahezu gleichlautender Antrag zuvor fristgerecht zurückgewiesen worden war.

Michael Passon

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Kommentare
15.02.2012
19:44
Verwaltungsgericht gibt Lidl Recht
von aluzebra | #2

Viel Geld was man woanders gut gebraucht hätte. Toll! Schnarchnasen da im Amt. Die 200.000.-€ sollten den Verantwortlichen Stück für Stück vom Gehalt abgezogen werden. Aber Konsequenzen wird es wie immer nicht geben.

15.02.2012
10:37
Verwaltungsgericht gibt Lidl Recht
von rudizehner | #1

Wahrscheinlich lag der Antrag beim Bürgermeister...

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