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Gewählt – oder doch nicht ?

30.06.2011 | 19:46 Uhr

Neukirchen-Vluyn.So kommt man als Kleinstadt in die Schlagzeilen: Die Wahl der neuen Beigeordneten in der Ratssitzung am Abend fiel so aus, dass die einen die Kandidatin als gewählt sehen, die anderen nicht. Die Kreisaufsicht Wesel kommentiert gestern Mittag in einem Schreiben an Bürgermeister Harald Lenßen: „...eine landesweit ungeklärte Rechtslage.“ Der Bürgermeister selbst: „Ein Trauerspiel.“

Juristin Eva Lingrün (33) und und Finanzfachmann Jörg Geulmann aus Tönisvorst (37) standen zur Wahl, beides Kandidaten der CDU. Im zweiten, entscheidenden Wahlgang, in dem laut Gemeindeordnung die einfache Mehrheit zwischen den beiden Kandidaten ausreicht, erhielt Lingrün 15 Stimmen und Geulmann 4 Stimmen. Aber: Es gab 18 Nein-Stimmen. Bürgermeister Harald Lenßen hatte, weil er die Meinungen der Fraktionen kannte, anscheinend den Braten im Vorfeld gerochen und sich sicherheitshalber von der Kreisaufsicht für den Fall X beraten lassen: „Bei Mehrheit der Nein-Stimmen ist der Kandidat nicht gewählt. Das war Auffassung der Kreisaufsicht.“

CDU will das
nicht hinnehmen

Das will die CDU ganz und gar nicht hinnehmen: „In der Gemeindeordnung steht klar: gewählt ist, wer in der zweiten Abstimmung die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Dieser Wahlgang soll ja zu einer Entscheidung führen. Wir werden dies juristisch abklären. Ein Schreiben geht auch an den Landrat.“ Und: „Es heißt, bei Stimmengleichheit entschiede das Los. Wie soll das denn im zweiten Wahlgang gehen – beispielsweise 16-Ja-Stimmen gegen 16-Nein-Stimmen, auslosen, gegen wen denn?“

Eva Lingrün selbst sieht sich als gewählt und kommentiert die Rechtslage ähnlich wie die CDU: „Dies war ein absehbares Ergebnis. Die Fraktionen hatten sich vorher klar geäußert.“ Im zweiten Wahlgang sei aber keine Rede mehr von Nein-Stimmen. Unter Umständen werde der Klageweg beschritten. „Der Wille des Rates soll ja umgesetzt werden.“ Doch sei sie derzeit ganz entspannt und warte ab. „Ich freue mich, dass ich so viele Ja-Stimmen bekommen habe.“

Zu erfahren war gestern allerdings, dass es einen Kommentar zu dem Paragrafen in der Gemeindeordnung gibt. Da heißt es im Kommentar: „Entgegen der Meinung des Oberverwaltungsgerichtes müssen auch Nein-Stimmen gültig sein.“ Aber nicht erkennbar sei, ob das für den ersten oder zweiten Wahlgang gelte, so eine unabhängige Stelle, die nicht genannt werden will.

Lenßen beruft sich auf
die Kreis-Auskunft

Hatte der Kreis noch vor kurzem dem Bürgermeister Harald Lenßen mitgeteilt, dass ein Kandidat im zweiten Wahlgang mit einem Übergewicht an Nein-Stimmen nicht gewählt sei, ließ er interessanterweise gestern in einem Schreiben an die Stadt mitteilen, es herrsche eine landesweit ungeklärte Rechtslage, wie Pressesprecher Hans-Willi Pergens mitteilte.

Günter Zeller, Fraktionschef der SPD, dessen Fraktion sich für keinen der 17 Kandidaten hatte entscheiden wollen, dürfte die „ungeklärter Rechtslage“ nicht ganz ungelegen kommen. Für ihn sei die Lage eigentlich klar gewesen: „Die Kandidatin ist nicht gewählt.“

Zeller sprach gestern von nun anstehenden überfraktionellen Gesprächen zur Neuausschreibung der Stelle. „Allerdings hätte man diese verfahrene Situation vielleicht vermeiden können, wenn man sich im Vorfeld abgesprochen hätte.“

Eva Lingrün studierte Jura in Süddeutschland und sammelte in ihrer Ausbildung Verwaltungserfahrung. Die Neukirchen-Vluynerin ist die Tochter des ehemaligen langjährigen CDU-Fraktionsmitglieds Ralf Lingrün.

Klara Helmes

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Kommentare
03.07.2011
19:45
Gewählt – oder doch nicht ?
von Niederrheiner1 | #12

Leider ist es nicht so einfach, wie Poster gurami meint.
Ganz oben im Faden ist 50 Abs. 2 Gemeindeordnung zitiert. Dort steht: Nein-Stimmen gelten als gueltige Stimmen.
Dem Gesetzestext ist nicht direkt zu entnehmen, dass das nur fuer den ersten Wahlgang und nicht mehr fuer den zweiten Wahlgang (Stichwahl) gelten soll. Man muss also die Bestimmung auslegen und hier gibt es mehrere Moeglichkeiten der Auslegung, wie dies bei juristischen Auslegungen nun mal haeufig so ist.

Offenbar gibt es auch (noch) keine hoechstrichterliche Rechtsprechung, die fuer Klarheit gesorgt hat.

Bei der Auslegung eines einfachen Gesetzes wie es die Gemeindordnung ist ist natuerlich auch das verfassungsmaessige Demokratieprinzip zu beachten.

Hiernach darf es keine Auslegung geben, die zu einem demokratiewidrigen Ergebnis fuehrt. Wenn nun in einem zweiten Wahlgang Nein-Stimmen unbeachtlich oder sogar unzulaessig sein sollen, wuerde dies wie in dem vorliegenden Fall zu der Wahl eines Kandidaten fuehren koennen, der die Mehrheit gegen sich hat. Demokratiekonform?

Beim Ignorieren oder Verbieten von Nein-Stimmen wuerde die Entscheidungsfreiheit des Abstimmenden erheblich reduziert sein. Denn es gaebe sogar fuer eine eindeutige Mehrheit, die beide Kandidaten nicht wollen, keine Moeglichkeit mehr, die Wahl eines Kandidaten zu verhindern. In Konsequenz der Meinung von gurami waere innerhalb der Stichwahl eine Wahl zustande gekommen, wenn 1 einzige Stimme fuer Kandidat A, 0 Stimmen fuer Kandidat B und alle anderen mit Nein stimmen, also weder Kandidat A noch B fuer waehlbar halten. Demokratiekonform?

Die gescheiterte Wahl ist aber wohl im politischen Vorfeld verursacht worden. Wenn man will, dass ein Kandidat gewaehlt wird, muss man fuer eine Mehrheit sorgen. So ist es nunmal in der Demokratie. Und sei es, dass sich soviel enthalten und nicht mit Nein stimmen, dass es eben fuer die positiv Abstimmenden reicht. Dies ist offenbar nicht geschehen.

Man hat Wahl-Roulette gespielt - und das ist das Ergebnis. Ob wie so haeufig die Justiz bemueht werden muss, um misslungene politische Vorbereitung auszugleichen, wird sich zeigen.

01.07.2011
17:33
Gewählt – oder doch nicht ?
von gurami | #11

Bei einer Stichwahl zwischen zwei Personen gibt es nur ein Kreuzchen für die eine oder die andere Person. Wer es nicht glaubt, sollte sich die Wahlzettel für die Bürgermeister-Stichwahl ansehen. Nein-Stimmen sind nicht vorgesehen und sind ggfs. ungültig.

01.07.2011
13:44
Gewählt – oder doch nicht ?
von JOJO2011 | #10

Hallo Frau/Herr Glantschig,

einfach mal unter dem gesetzlich definierten Begriff relative Mehrheit in Verbindung mit den Begriffen Stichwahl/ 2. Wahlgang nachsehen. Dort ist klar von Mehrheit die Rede und dies ist doch wohl ein für die Demokratie mehr als typischer Begriff.

Dann wollen wir mal hoffen, dass sich die zuständigen Experten in ihren Auslegungen nicht der politschen Farblehre untergliedern lassen. Das Gesetzt ist hier nämlich sehr eindeutig und nicht unklar.

01.07.2011
13:20
Gewählt – oder doch nicht ?
von Glantschnig | #9

Sehr geehrter Jojo,

wenn Sie mein Rechtsverständnis anzweifeln, zweifel ich aber ihr Demokratieverständnis an.
Wenn 36 gegen etwas sind und eine Person für etwas und sich damit die eine Person durchsetzt, spiegelt das wohl nicht den mehrheitlichen Willen des Rates wider.

Ich behaupte mal, wir wissen es beide nicht genau wie die Gemeindeordnung auszulegen ist. Somit warten wir auf die Rechtsauslegung der zuständigen Experten.

01.07.2011
10:33
Gewählt – oder doch nicht ?
von JOJO2011 | #8

Was für ein Rechtsverständnis...

- Man muss die Möglichkeit der Nein-Stimme haben
- 36 Nein und eine Ja Stimme reicht im 2. Wahlgang (Stichwahl !!! nicht im 1. Wahlgang, bitte richtig lesen) aus
- auch bei nur einem Kandidaten muss gewählt werden, so schreibt es das Gesetzt vor. Und auch hier reicht in der Stichwahl eine Stimme.

- Im Artikel wird ein Kommentar zitiert. Hinweis dazu: Ja, es ist richtig das Nein Stimmen erkennbar sein müssn, daher auch die Option mit nein stimmen zu können, sowohl im 1. als auch im 2. Wahlgang. Egal ob ein oder zwei oder drei Kandidaten.
- Fazit: Die Dame ist gewählt.

01.07.2011
09:53
Gewählt – oder doch nicht ?
von Glantschnig | #7

Entweder habe ich eine NEIN-Stimme die auch ein Gewicht hat oder aber ich habe während eines Wahlgangs nur die Möglichkeit mich zwischen Kandidat A B zu entscheiden.
Sonst könnten ja 36 Ratsmitglieder mit Nein stimmen und 1 Stimme geht auf einen Kandidaten und dieser ist gewählt.
Wie ist es denn dann, wenn nur ein Kandidat zur Wahl steht? Ist dieser es dann automatisch? Dann brauche ich nicht gefragt werden, ob ich dafür oder dagegen bin.

01.07.2011
09:14
Gewählt – oder doch nicht ?
von mike47441 | #6

Ich dachte, soche Situationen gibt es nur in Karnickelzüchtervereinen....

Armes Neukirchen....

01.07.2011
07:56
Gewählt – oder doch nicht ?
von JOJO2011 | #5

1. Die CDU hat nur eine Kandidatin vorgeschlagen. Herr Geulmann ist von den Grünen vorgeschlagen worden. Die Info aus dem Artikel ist falsch.
2. ja, Frau Lingrün wäre auch bei 5 Ja und 28 Nein-Stimmen gewählt. Eine Stichwahl muss ein Ergebnis erzeugen. Im Zweifel sogar per Los.
3. In der GO wird bei der engeren Wahl nicht mehr von Nein-Stimmen gesprochen, weil wer sollte Nein von Person auch sein?
4. Wenn der Bürgermeister vor der Wahl gesagt hätte, man müsse erst aus dem Fenster springen, wäre die Wahl dann ungültig, wohl nicht!

01.07.2011
07:13
Gewählt – oder doch nicht ?
von Kalutti | #4

Davon mal abgesehen ist es auch sehr intelligent von der CDU gleich 2 Kandidaten aufzustellen die sich gegenseitig die Stimmen wegnehmen.

30.06.2011
23:54
Gewählt – oder doch nicht ?
von F.Ortuna | #3

Hallo,

wenn der zweite Wahlgang ungültig war (2 Kandidaten mit vier Abstimmungsmöglichkeiten!?), muss ja bald eine neue Sitzung stattfinden.

Wer erklärt ihn wann und wie für ungültig? Stehen alle Kandidaten weiterhin zur Verfügung?

Avanti Dilletanti!

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