„Falschparker“ bekommen im Streit mit Stadt Moers Recht
27.04.2010 | 19:28 Uhr 2010-04-27T19:28:00+0200
Moers.Die Stadt Moers hatte im Oktober die Wagen von 39 Autobesitzern vom Kastellplatz abschleppen lassen, weil dort ein Bauernmarkt aufgebaut werden sollte. Die Stadt hatte von den „Falschparkern“ jeweils 215 Euro verlangt - zu Unrecht, so das Verwaltungsgericht: Das Parkverbot sei miserabel ausgeschildert gewesen.
39 Autobesitzer hat es am vergangenen Sonntagmorgen erwischt. Um 6 Uhr wurden die Autos, die auf dem Moerser Kastellplatz standen, gnadenlos abgeschleppt. Denn um 8 Uhr ging’s los mit dem Aufbau des Bauernmarkts der Landfrauen. 39 Autofahrer hatten den Hinweis am Eingang des Parkplatzes übersehen, 39 Autofahrer mussten ihr Gefährt am Mühlenparkplatz abholen. Und sie wurden kräftig zur Kasse gebeten: 25 Euro fürs Knöllchen, 190 Euro fürs Abschleppen inklusive Verwaltungsgebühr, macht zusammen 215 Euro. Zumindest theoretisch. Denn das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist noch nicht gesprochen.
Für Rechtsanwalt Dr. Manfred Unger war das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom 23. April keine Überraschung: Die Stadt muss seinem Mandanten die Kosten für die Abschleppaktion am Kastellplatz (wir berichteten) zurückzahlen.
Am Samstag, 17. Oktober, hatten nach der „Enni-Night of the Bands“ 39 Autofahrer ihren Wagen auf dem Kastellplatz stehen lassen und waren am Sonntagmorgen ab 6 Uhr gnadenlos abgeschleppt worden , weil dort ab 8 Uhr ein Bauernmarkt aufgebaut wurde. Und sie wurden kräftig zur Kasse gebeten: 25 Euro fürs Knöllchen, 190 Euro fürs Abschleppen inklusive Verwaltungsgebühr, macht zusammen 215 Euro.
Gericht: Beschilderung war miserabel
„Die Abschleppmaßnahme war im vorliegenden Fall jedoch rechtswidrig“, lautet aber das Urteil des Verwaltungsgerichts. Es führte aus, dass ein Verwaltungsakt nichtig und damit unbeachtlich sei, „wenn er an einem besonders schweren Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller Umstände offensichtlich ist“. Übersetzt heißt das wohl: Die Parkverbots-Beschilderung des Kastellplatzes war so miserabel, dass man niemandem einen Vorwurf machen kann, wenn er sie übersehen hat.
Vielmehr, so führt das Urteil aus, hatten die Autofahrer keinen Anlass, „die Zulässigkeit des Parkens überhaupt in Frage zu stellen“. Der Kastellplatz sei als Parkplatz ausgeschildert, und zwei Schilder an der Schranke mit einem zwei bis drei Zentimeter großen Hinweis auf das Parkverbot am nächsten Morgen reichten bei weitem nicht aus. Ein Verkehrsteilnehmer müsse nicht mit sich widersprechenden Verkehrszeichen rechnen.
Wie gesagt, für Dr. Manfred Unger, seines Zeichens ehemaliger Amtsrichter, ist der Fall klar. Die Stadt muss seinem Mandanten Abschleppkosten in Höhe von 141,02 Euro zurückzahlen. Das sieht die Stadt allerdings anders.
Das Urteil, so Pressesprecher Thorsten Schröder, sei bei der Stadt noch nicht eingegangen. Sollte das Gericht die Begründung ausgeführt ha-ben, die es bereits angekündigt hatte, habe die Stadt das Urteil so erwartet und werde vor das Oberlandesgericht ziehen.
Ganz offensichtlich geht der Affentanz noch weiter.
20:40
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11:18
Und es geht nur darum, dass sich die Verantwortlichen keinen Zacken aus der Krone brechen wollen. Steht dazu, dass ihr vraie merde gebaut habt. :)
14:40
Nach dem Verwaltungsgericht - das Oberlandesgericht?
13:22
Immer klagen, immer mehr Steuergelder verschwenden, typisch Deutsch, typisch Beamte, typisch Stadt! Bananenrepublik!
13:20
Für die Stadt ist es kein Risiko zum LG zu gehen, denn die Gerichts- und Anwaltskosten tragen immer nur die Bürger und nicht der OB persönlich. Falsche Welt!
13:16
Naja - die Stadt scheint ja noch genug Geld zu haben, wenn sie es billiger findet ein weiteres Gerücht zu bemühen als eben die Kohle wieder rauszurücken...
11:53
HA! Ich wusste es von Anfang an.
Da liebe Stadt, zufrieden? Wie wollt ihr euch jetzt noch weiter winden? Oder gebt ihr endlich zu, Mist gebaut zu haben, allesamt.
Das ich dass noch erleben darf, dass jemand Recht bekommt der Recht hat. Ist ja bei uns nicht so selbstverständlich. Recht haben ist nicht schwer, Recht bekommen dagegen sehr.
09:31
@4..schlampige Arbeit .../...Schild so misserable aufgestellt .../...sehr sehr klein sein oder hinter irgendwelchen Bäumen, Plakaten oder wer weis was versteckt.../...aber man sollte die Kirche im Dorf lassen..., so hat sich die Situation ja nunmal nicht dargestellt wenn Sie ehrlich sind. Daher:Ich bin erstaunt über diese Kommentare. Aber so überteibt jeder halt seine sichtweise und für den kleinen sind manche Sachen zu hoch und für die grßen manche Sachen zu klein.
08:28
Ich bin erstaunt über diese Kommentare. Hier geht es doch nicht darum das die Autofahrer sich nicht korrekt verhalten haben, sondern das dur ch schlampige Arbeit von Mitarbeitern der Stadt eine Situation hervorgerufen worden ist, die nicht in Ordnung war. Aber vielleicht war es ja Absicht um an Geld zu kommen. Wenn ein Schild so misserable aufgestellt wird ist es nicht ausschlaggebened für die STVZO.
Als nicht Betroffener kann man gut reden, aber man sollte die Kirche im Dorf lassen. Wenn sowas Schule macht, können die Autofahrer demnächst mit einem Geldtransporter unterwegs sein um all die Vergehen zu bezahlen, die man nicht gesehen hat. Dann werden demnächst Parkverbotsschilder, Geschwindigkeitsschilder usw. alle sehr sehr klein sein oder hinter irgendwelchen Bäumen, Plakaten oder wer weis was versteckt, um so die Leute abzukassieren. Da muss von Anfang an ein Riegel vorgeschoben werden.
21:29
wenn sie es aus der eigenen Tasche zahlen müssten wäre jetzt Schluss!!
Aber wir haben es ja.....