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Erstes Urteil gegen Wencek-Fahrer

26.09.2008 | 22:55 Uhr

GERICHT. Mitarbeiter eines Mietwagenunternehmens müssen sich wegen Betruges verantworten.

MOERS. Jahrelang sollen Hartz IV-Empfänger für das Mietwagenunternehmen Wencek gearbeitet haben. Während die Firmeninhaber noch auf ihre Verhandlung warten, müssen sich die Fahrer schon jetzt vor Gericht verantworten. Einer von ihnen wurde zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt und muss 15 000 Euro an die Arge und die Arbeitsagentur zurückzahlen.

Was für den Mann, Mitte 40 und verheirateter Familienvater, sehr schwer werden dürfte. Monika Rohde, Anwältin des Wencek-Fahrers: "Mein Mandant hat jetzt einen anderen, sozialversicherungspflichtigen Job und zahlt 100 Euro im Monat zurück." Nicht verschweigen will die Duisburger Rechtsanwältin, dass es ihrem Mandanten schwer fällt: "Selbst zusammen mit dem Kindergeld kommt er nur an die Pfändungsfreigrenze."

Der Mann wird noch rund 15 Jahre an die Arge zahlen müssen. Dabei konnte der Strafrichter nur die Arbeitszeiten ab dem März 2003 berücksichtigen - alles davor Liegende ist bereits verjährt. "Wir sind froh über die Bewährungsstrafe", so Monika Rohde weiter, "denn eine zusätzliche Geldstrafe wäre in dieser Situation noch schlechter gewesen."

Der Angeklagte befand sich in einer Zwangslage

Gericht und Staatsanwaltschaft seien davon ausgegangen, dass ihr Mandant sich in einer Zwangslage befunden habe. Nicht nur in einer finanziellen, sondern auch in der Abhängigkeit von seinem damaligen Arbeitgeber. Da der Mann vor seiner Arbeitsaufnahme bei Wencek längere Zeit arbeitslos war, erscheint es der Anwältion sogar möglich, dass das Mietwagenunternehmen Wencek für seine Einstellung auch noch Zuschüsse von der Arbeitsagentur eingestrichen hat.

Die Behörden ermittelten gegen rund 80 Wencek-Fahrer, die Anklage gegen die drei Firmeninhaber lautet auf Steuerhinterziehung von 2,9 Millionen Euro. (hr)

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