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Ein Jahr auf Bewährung nach Tod eines Obdachlosen

20.12.2010 | 19:01 Uhr
Ein Jahr auf Bewährung nach Tod eines Obdachlosen
Das Urteil im Pappelsee-Prozess fiel am Montag, 20. Dezember, 201. Foto: Olaf Fuhrmann

Kamp-Lintfort/Moers.Es gibt Urteile, mit denen selbst die Richter mehr als unzufrieden sind. Im Prozess um den Tod eines Obdachlosen am Pappelsee in Kamp-Lintfort fiel am Montag ein solches Urteil: ein Jahr auf Bewährung für einen 17-Jährigen.

„In dubio pro reo gilt auch, wenn es der Kammer weh tut“, sprach der Vorsitzende Richter Johannes Huismann und damit einen 17-Jährigen aus Kamp-Lintfort vom Vorwurf des Mordes frei. Das Urteil lautete: ein Jahr auf Bewährung wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung.

In der Nacht zu Pfingstsonntag gegen drei Uhr wurde auf dem Parkplatz am Pappelsee in Kamp-Lintfort die Leiche eines 51-jährigen Mannes gefunden, den viele der An­wohner zumindest vom Se­hen kannten. Er lebte auf diesem Parkplatz, als Behausung diente ihm ein alter Opel Corsa, vollgestopft mit der ihm verbliebenen Habe. Auf diesem Parkplatz starb er auch in dieser Nacht, erstickte an seinem eigenen Blut, Sekunden bevor er an einer schweren Kopfverletzung erlegen wäre . Eine Mordkommission unter Leitung von Arndt Rother verhaftete nur wenige Tage später einen damals noch 16-Jährigen – die Beamten waren sich sicher, einen Mörder gefasst zu haben.

Staatsanwalt forderte neun Jahre Gefängnis

Dieser Auffassung war auch die Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Stefan Müller hatte für den mittlerweile 17-jährigen, des Mordes Angeklagten neun Jahre Gefängnis gefordert. Die Große Jugendkammer des Landgerichts Kleve unter Vorsitz von Richter Johannes Huismann sah sich jedoch außer stande, dem Jugendlichen den Mord nachzuweisen.

„Keiner der Angeklagten wurde wegen eines Tötungsdelikts verurteilt“, erklärte nach der Urteilsverkündung Jürgen Ruby, Pressesprecher des Landgerichts. Die Kammer ha­be allerdings auch klar gestellt, dass nicht etwa ein Unfall, sondern Schläge gegen den Kopf zum Tod des 51-jährigen Ob­dachlosen führten, so Ruby weiter. Nach dem Ausschöpfen aller Beweismittel habe die Kammer nicht sagen können, ob der Hauptangeklagte, ein gleichaltriger, wegen Körperverletzung Angeklagter oder auch die beiden „Mitläufer“ die tödlichen Schläge führten.

Der Hauptangeklagte, so Ru­­by weiter, habe in der Verhandlung erklärt, er sei mit dem Auto des Opfers weggefahren, nachdem sich der 51-Jährige nicht mehr an das Fahrzeug habe klammern können. Zum Parkplatz sei er nicht zurückgekehrt. Tatortspuren, die diese Aussage hätten widerlegen können, wurden nicht gefunden. Für die Kammer galt daher: in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten.

Kein mediengerechtes Urteil

Stephan Küppers, Verteidiger des 17-Jährigen, der den Obdachlosen getreten und es auch gestanden hatte, zu dem Urteil: „Mein Mandant wurde ebenfalls zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Wichtig ist, dass mit Sicherheit festgestellt wurde, dass die beiden Tritte nicht zum Tod des Opfers geführt haben.“ Es sei kein mediengerechtes Urteil gewesen: „Eher dagegen.“ Ob die Anklagevertretung Revision einlegen wird, steht noch nicht fest. Staatsanwalt Stefan Müller: „Die Einlegung eines Rechtsmittels wird geprüft.“

Harry Seelhoff

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Kommentare
20.12.2010
21:29
Ein Jahr auf Bewährung nach Tod eines Obdachlosen
von Pucky | #48

@ einige Kommentatoren

Die Religion spielt hier überhaupt keine Rolle.
Andere aufsehen erregende Taten wurden von Jugendlichen mit christlichem Hintergrund begangen. Da hat das auch keiner geschrieben. Über so eine Tat bin ich immer entsetzt und besonders, wenn die Täter so jung sind.

Über das Urteil bin ich enttäuscht. Klar darf nur nach Jugendstrafrecht geurteilt werden und selbstverständlich muss jedem Angeklagten die Tat nachgewiesen werden.
Ich bin auch nur juristischer Laie und das gesunde Volksempfinden ist zum Glück keine Urteilsbegründung mehr, aber es gibt im Strafrecht doch die gemeinschaftliche Tatausübung.

Ich kann die Kammer nicht verstehen. Vielleicht sollte die Zeitung mal ausführlich die Urteilsbegründung veröffentlichen.

Meiner Meinung nach sollte die StA in Revision gehen und das OLG anrufen.

20.12.2010
21:10
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von DerSteiger | #47

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20.12.2010
21:09
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von De-rKamp-Lintforter | #46

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20.12.2010
21:08
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von Der Pütti | #45

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20.12.2010
21:07
Pappelsee-Prozess: Ein Jahr auf Bewährung
von wonko | #44

tja, sicherlich ein unbefriedigendes Urteil. Aber - was soll das Gericht machen wenn es keinem der Angeklagten zweifelfrei (!) die Schuld am Tod des Mannes nachweisen kann?

20.12.2010
21:07
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von FuckMoslems | #43

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20.12.2010
21:07
Pappelsee-Prozess: Ein Jahr auf Bewährung
von die spinnen doch | #42

Und dann wundern die sich, wenn ein alter Mann sich selber wehren muss, den Raeuber erschiesst. Und dann hat dieselbe DEUTSCHE Justiz, die diese INTENSIVTAETER zig-mal laufen gelassen hat, auch noch die Frechheit, gegen eben diesen Rentner zu ermitteln.
SCHAEMT EUCH!!!
Schaut Euch mal die Definition von Intensivtaeter an, da bekommt ihr das Kotzen. Die lachen sich doch tot! Der deutsche Buerger ist doch nur noch zur Selbstbedienung da.

20.12.2010
21:05
Pappelsee-Prozess: Ein Jahr auf Bewährung
von wonko | #41

Ich finde das Urteil auch unbefriedigend, aber - was soll das Gericht machen, wenn es keinem der Angeklagten zweifelsfrei (!) die Schuld am Tod des Mannes nachweisen kann?

20.12.2010
21:05
Pappelsee-Prozess: Ein Jahr auf Bewährung
von JimBiehm | #40

Ich fass es nicht :(

Wie kann man nur so herzlos sein ???

20.12.2010
21:04
Ein Jahr auf Bewährung nach Tod eines Obdachlosen
von Uwe Wegmann | #39

Das ist ja wohl der Witz schlechthin......!!

Dies war ein gemeinschaftlicher,feiger,grausamer MORD und nichts anderes.Deshalb sollten die 4 auch gemeinschaftlich die Jugend Höchstsrafe bekommen.Punkt aus

Alles andere beflügelt doch nun die Kriminellen.Man man man,ich würde mal sehr gerne mit dem Richter ein paar Worte wechseln.Hoffentlich geht der Staatsanwalt in die Revision.

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