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Justiz

Ein charismatischer Führer seiner Gruppe

16.06.2010 | 17:04 Uhr

Moers.Aufatmen hieß es es am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen sieben Jugendliche aus Moers und Duisburg wegen Brandstiftung und Einbruchs in Moerser Gymnasien im Jahr 2007 (wir berichteten). Besonders zwei Angeklagte sehen dem kommenden Prozesstag nun optimistischer entgegen.

Grundsätzlich stellte die Jugendgerichtshilfe allen Beschuldigten eine positive Sozialprognose aus. Doch es wurde noch besser: Der Staatsanwalt und die große Jugendkammer zogen bereits zu diesem Zeitpunkt den Vorschlag der Jugendgerichtshilfe in Betracht, das Verfahren gegen mindestens zwei der Angeklagten einzustellen mit der Begründung, dass diese jungen Leute reine Mitläufer gewesen seien, außerdem waren sie nicht bei allen drei Straftaten beteiligt, sondern hätten sich sogar aus eigenem Antrieb aus der Gruppe gelöst. Und das sei für einen Jugendlichen noch viel schwerer als für einen Erwachsenen, betonte die Jugendgerichtshilfe. Zwar will sich die Kammer mit der Entscheidung darüber noch bis nächste Woche Zeit lassen, dennoch fiel den betroffenen Jugendlichen ein Stein vom Herzen.

18-Jähriger weit mehr
als nur ein Mitläufer

Anders sah es der Vorsitzende Richter Huismann im Falle der angeklagten Brüder. Über beide soll in der kommenden Woche ein Urteil gesprochen werden.

Mit dieser Prognose folgte die Kammer der Staatsanwaltschaft, den Aussagen der Zeugen und der Jugendgerichtshilfe: Sie alle sahen in dem 18-jährigen Schüler weitaus mehr als nur einen Mitläufer. Zudem hielten sie seinen 20 Jahre alten Bruder für den Kopf der Gruppe. „Durch seine intellektuellen Fähigkeiten nimmt dieser Einfluss auf andere. Dennoch ist sein Verhalten nicht manipulativ, sondern charismatisch“, so der Jugendgerichtshelfer. Eindeutig sei ein narzisstischer Kern erkennbar – das heißt, eine Aufwertung der eigenen Person durch die Anerkennung der Gruppe. Eine schwere psychische Störung liege aber nicht vor. Diese Beurteilung seiner Person nahm der angeklagte Student reglos entgegen. Überhaupt war der junge Mann stets die Ruhe selbst, ließ keine Emotionen erkennen. Auch nicht, als seine Mutter, die als Zeugin für ihn hätte aussagen können, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte. Bleibt abzuwarten, ob ihn auch das zu erwartende Urteil sowie die noch ausstehenden zivilrechtlichen Forderungen nicht aufzuregen vermögen.

Andrea Lorenzen-Maertin

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