"Besser nicht in der Nase bohren"
22.08.2008 | 15:21 Uhr 2008-08-22T15:21:00+0200Die Moerser Datenschutzbeauftragte Sabine Meinke-Henn über die Videoüberwachung an Schulen.
MOERS. Das Thema Videoüberwachung lässt aufhorchen, macht unsicher und schürt automatisch Unwohlsein. Insbesondere in Bezug auf Kinder und Jugendliche. Schnell wird Orwells großer Bruder ins Spiel gebracht. Nun haben sich die allermeisten Schulen in Moers für die Installation von Kameras ausgesprochen. An Fahrradständern, in Selbstlernräumen, über Raucherecken. Und das mitten in der Skandal-Debatte über Datenklau. Die Redaktion hat die Debatte mit Sabine Meinke-Henn aufgegriffen. Die 43-Jährige aus Rheinhausen ist Datenschutzbeauftragte der Stadt Moers.
Frage: Reden wir über Datenschutz und Panik. Meinke-Henn: Lieber nicht. Da wird Vieles vermischt, da fällt der Name Orwell. Dabei zeigen gerade die ernüchternden Meldungen der vergangenen Tage über Datenklau und -handel, dass der Bürger auch in hohem Maße eigenverantwortlich ist. Ein Beispiel: Am Duisburger Bahnhof stehen Menschen, bei denen man nach Ausfüllen einer Karte angeblich ein Auto gewinnen kann. Wer sowas mitmacht, darf sich nicht wundern, wenn persönliche Daten in fremde Hände geraten.
Frage: Also ist selbst schuld, wer ausgespäht wird? Meinke-Henn: Natürlich nicht, aber jeder bestimmt selbst, ob er eine leichte Beute ist. Ähnlich verhält es sich mit der Videoüberwachung an den Schulen, auch wenn die ja nun eingesetzt wird, um das Gute zu bewirken.
Frage: Was ist dann ähnlich? Meinke-Henn: Wenn zum Beispiel die Fahrradständer bewacht werden, weil den Schülern ständig die Räder geklaut werden, ist jedem selbst überlassen, ob er sich filmen lässt. Wer nicht aufs Band möchte, muss sich eben überlegen, ob er mit dem Rad zur Schule kommt.
Frage: Es wurden Broschüren zum Thema Videoüberwachung an den Schulen verteilt. Trotzdem entsteht der Eindruck einer gewissen Unsicherheit an der Basis. Was ist erlaubt? Meinke-Henn: Das hängt tatsächlich von jeweiligen Situation ab. Generell besagt Paragraph 29b des Datenschutzgesetzes, dass eine abstrakte Prävention verboten ist. Kurz: keine Kameras ohne begründete Vandalismus-Bedrohung.
Frage: Was ist denn begründet? Meinke-Henn: Wenn zum Beispiel immer wieder Schäden auftauchen, Scheiben eingeschlagen oder Wände besprüht werden. Eine Stadt als Schulträger muss nicht sehenden Auges ihr Eigentum beschädigen lassen.
Frage: Und mit einer Kamera hört das auf? Meinke-Henn: Mit Sicherheit schreckt es ab. Andere Städte haben den Weg schließlich auch eingeschlagen. Düsseldorf, zum Beispiel. Der Vorteil ist ja, dass eine Anlage, die eine bestimmte Stelle überwachen soll, nicht ewig dort hängen muss. Wenn ein gewisser Effekt erreicht ist, kann sie woanders eingesetzt werden, das System ist flexibel. Aber bei jeder dieser Aktionen gilt: Sie muss ein begründet sein.
Frage: Und die Persönlichkeitsrechte der Schüler? Meinke-Henn: Die bleiben gewahrt, solange der Einsatz einer Videoüberwachung in einem guten Verhältnis zur Notwendigkeit steht. Natürlich geht sowas auch immer ein bisschen in die Privatsphäre.
Frage: Inwiefern? Meinke-Henn: Naja, wenn ich jetzt gedankenverloren auf dem Schulhof stehe und in der Nase bohre, kann ich auch Pech haben. Aber auch hier gilt eben, dass ich ein Stück weit selbstverantwortlich bin. Die überwachten Ecken sind zudem gut sichtbar gekennzeichnet. Und selbst das Nasebohren muss niemandem auffallen, obwohl es aufgezeichnet wurde.
Frage: Werden die Bänder nur sporadisch gecheckt? Meinke-Henn: Nur dann, wenn etwas passiert ist. Stellt der Hausmeister am Montagmorgen fest, dass die Eingangshalle beschmiert ist, wird das Band vom Wochenende angeschaut. Wenn nicht, wird es wieder überspielt. Es ist wichtig zu wissen, dass die Daten nur kurze Zeit festgehalten werden. In der Woche nur 24 Stunden. Man spricht dabei vom Blackbox-Verfahren. Das funktioniert im Übrigen an den bewachten Parkierungsablagen in Moers genauso.
Frage: Also werden die Schüler gar nicht ungewollt verewigt? Meinke-Henn: Nein. Und wenn ein Schadensfall eintritt, dann liegt es an der Schule, wie behutsam sie mit Datenmaterial umgeht. Es muss ja nicht gleich von einer ganzen Mannschaft gesichtet werden.
Frage: Warum haben sich die meisten Schulen für eine Überwachung außerhalb der Unterrichtszeiten und nur außerhalb der Gebäude entschieden? Meinke-Henn: Generell wird Videoüberwachung an Schulen so umgesetzt. Der Raum muss außerdem öffentlich zugänglich sein. Wie Schulhof oder Fahrradanlagen, aber auch das Gebäude selbst.
Frage: Und was ist, wenn es die Schüler selbst sind, die die Schäden anrichten? Eventuell im Gebäude? Meinke-Henn: Natürlich ist auch ein Flur öffentlich zugänglich. Wenn etwa die Toilettentür ständig kaputt ist, kann eine Kamera die Stelle einfangen. Aber eben nur die Tür.
Frage: Das heißt, Videoüberwachung ist auch während der Unterrichtszeit und innerhalb der Gebäude erlaubt? Meinke-Henn: Sie ist nicht explizit verboten, kann aber nur unter ganz engen Voraussetzungen durchgeführt werden.
Frage: Dazu gehört das Okay der Schulkonferenzen. Sind Vorbehalte besorgter Eltern für Sie verständlich oder Fehl am Platz? Meinke-Henn: Videoüberwachung und Datenschutz sind zu Recht sehr sensible Themen. Aber wenn die Schulen verantwortungsvoll und verhältnismäßig Kameratechnik einsetzen, ist der Gewinn größer als der Verlust. Das Interview führteMICHAEL PASSON
17:03
Zitat: Frage : Was ist dann ähnlich? Meinke-Henn : Wenn zum Beispiel die Fahrradständer bewacht werden, weil den Schülern ständig die Räder geklaut werden, ist jedem selbst überlassen, ob er sich filmen lässt. Wer nicht aufs Band möchte, muss sich eben überlegen, ob er mit dem Rad zur Schule kommt.
Na gehts noch ? Wo haben die Schüler denn da die Wahl? Entweder gefilmt werden oder laufen? Oder das Fahrrad an der Strasse abstellen wo keine Haftung erfolgt. tztzt
14:53
Wenn es solche Datenschutzbeauftragte gibt, braucht man sich über gar nichts mehr wundern. Nicht zu fassen.