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Gericht

Bergbaugegner sehen Trendwende

13.10.2009 | 19:01 Uhr

Kamp-Lintfort. Eine Wende in der juristischen Beurteilung von Planungen des Bergbaus erblickt Ulrich Behrens. Dabei weist das Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft Bergbaubetroffener Rheinberg auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Rahmenbetriebsplan des Bergwerks West hin.

Kamp-Lintfort. Eine Trendwende in der juristischen Beurteilung von Planungen des Bergbaus erblickt Ulrich Behrens. Dabei weist das Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft Bergbaubetroffener Rheinberg auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Rahmenbetriebsplan des Bergwerks West hin. Zwar habe das Gericht die Bedenken hinsichtlich möglicher Gefährdungen durch Erdbeben oder Hochwasser zurückgewiesen, doch eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zur grundsätzlichen Klärung zugelassen.

Zudem befanden die Richter, dass bei der Genehmigung von Sonderbetriebsplänen auch eventuelle Vorschäden schon Berücksichtigung finden müssten. Von dieser Vorgabe erhofft sich Behrens auch eine positive Wirkung auf das laufende Verfahren für Girondelle 5. Doch Christoph Söbbeler, Pressesprecher der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg, macht deutlich, dass seitens der Bergbauverwaltung Vorschädigungen aus früheren Abbautätigkeiten in die Entscheidungsfindung mit einbezogen würden. „Aber bei den Erderschütterungen sind keine Vorhersagen möglich. Das sind kurzfristige geologische Ereignisse.”

Ulrich Ernenputsch

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