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Auch ein TV im Wohnwagen muss angemeldet werden

18.02.2010 | 17:00 Uhr

Moers. Muss ein Fernseher im Wohnwagen bei der GEZ angemeldet werden, ist der PC des Sohnes anmeldepflichtig, wer kann sich von Rundfunkgebühren befreien lassen? Auf diese und noch mehr Fragen gibt es neuerdings bei der Verbraucherzentrale Antwort.

„Bisher konnten wir diesen Bereich nicht abdecken. Wir beraten bekanntlich in privatrechtlichen Fragen und nicht in Dingen des Verwaltungsrechts”, schildert Almut Kremer von der Verbraucherzentrale in Düsseldorf. Zusammen mit Heidi Böckle von der Moerser Beratungsstelle stellt sie das neueste Projekt vor. Warum es ab jetzt auch um die Rundfunkgebühren geht: „Die GEZ arbeitet für den WDR. Und der WDR hat sich an uns als neutrale Beratungsstelle mit der Bitte um Unterstützung gewendet.”

Schon 3600 Anfragen

Seit einem Jahr läuft ein Pilotprojekt in einigen Beratungsstellen. Mit großem Erfolg. „Es gab knapp 3600 Beratungen und Kontakte.” Dabei sei es in 34 Prozent der Fälle um die Befreiung von den Rundfunkgebühren gegangen. „Befreien lassen kann man sich nur, wenn man Arbeitslosengeld zwei bezieht, Bafög bekommt und nicht bei den Eltern wohnt, oder Schwerbeschädigte mit dem Ausweis-Vermerk Rf”, weiß die Fachfrau.

24 Prozent der Bürger hätten sich erkundigt, wieso sie zahlen müssten, oder was mit Kindern in der Ausbildung sei, und ob man fürs TV im Wohnmobil auch zahlen müsse. „Sogar Lebensgemeinschaften, bei denen einer ein eigenes Zimmer hat, müssen das zusätzliche TV- Gerät anmelden. Auch Kinder mit eigenem Einkommen und eigenem Zimmer müssen TV, Radio und auch den Computer anmelden.” Das studierende Kind, das am Studienort lebt und kein Bafög bezieht, wird ebenfalls zur Kasse gebeten.

Grundsätzlich aber sind alle Geräte in einem normalen Haushalt in der Monatsgebühr von 17,98 Euro enthalten. Wer kein TV hat, dafür aber Radio hört, zahlt 5,76 Euro. Ein PC kostet ebenso viel.

Wissenswert: „Die WDR-Beauftragten, die gern als unangemeldete Kontrolleure vor der Tür stehen, muss niemand einlassen. Es gilt das Hausrecht”, unterstreicht Heidi Böckle.

Mehr Infos in der Verbraucherberatung, Unterwallstraße 5 in Moers, 02841/2 22 01.

Klara Helmes

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Kommentare
20.02.2010
20:54
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von Matthias.Kiesel | #6

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19.02.2010
10:29
Blockierter Kommentar.
von udo.michel | #5

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19.02.2010
01:15
Auch ein TV im Wohnwagen muss angemeldet werden
von Wolfi | #4

Nun gut,ich bin als Gsi empfänger befreit.Aber alle Zahlende (Mussmitglieder)müssen sich doch fragen,wofür.Etwa für Filme aus dem Jahre 1933 oder diese ständigen Wiederholungen?Aber man muß ja Moderatoren wie z.b.Thomas Gottschalk horende Gagen zahlen.Da fragt man sich wofür.Die machenschaften der GEZ sind einfach nur Kriminell und gehören Verboten.Diese Typen in seine Wohnung zu lassen,ist einfach nur Gefährlich.Zum Glück muß man sie ja nicht hereinlassen.(Noch nicht)

18.02.2010
23:33
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von miriam.lessmann | #3

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18.02.2010
19:16
Auch ein TV im Wohnwagen muss angemeldet werden
von Mark Smith | #2

Die Beratung zahlt natürlich der WDR und die Verbraucherzentrale erzählt dafür nichts davon das deutsche Gerichte z.B. bei Fahrzeugen von Lebenspartnern in einer eheähnlichen Gemeinschaft anders entscheiden als die GEZ das gerne hätte.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ126651635315446/link543791A.html

Oder davon, was Auszubildende im Haushalt der Eltern von ihrer geringen Vergütung noch abziehen können, um eventuell doch keine Rundfunkgebühren zu zahlen.
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020070004604%20LC

18.02.2010
18:01
Auch ein TV im Wohnwagen muss angemeldet werden
von Moers Sued | #1

Die Beratung kostet doch auch Geld, oder machen die das für umme?

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