Acht Jahre Haft für Hammerattacke auf Mädchen
24.05.2012 | 18:44 Uhr 2012-05-24T18:44:00+0200
Neukirchen-Vluyn/Kleve. Die Staatsanwaltschaft wollte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes, doch das lehnte das Gericht ab. Trotzdem muss der Mann, der einem Mädchen 14 Hammerschläge auf den Kopf verpasste, für acht Jahre ins Gefängnis. Es sei reines Glück gewesen, so das Gericht, dass das Mädchen überlebte.
Nach drei langen Verhandlungstagen fand der Prozess gegen den 54-jährigen Neukirchen-Vluyner, der wegen versuchten Mordes angeklagt war, ein Ende. Acht Jahre und sechs Monate Haft: So lautete das Urteil der großen Kammer des Landgerichts Kleve – und zwar, anders als die Forderung der Staatsanwaltschaft, nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, da es keine geplante, heimtückische Tat gewesen sei.
Das Gericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Knickrehm befand den Angeklagten aufgrund des erheblichen Alkoholeinflusses am Tatabend für vermindert schuldfähig. Dennoch konnte es keine Milde walten lassen, da die Tat allzu extrem war und es reines Glück gewesen sei, dass das Mädchen die 14 Hammerschläge auf den Kopf überlebt habe.
Die Scham stand ihm ins Gesicht geschrieben
Wie schon während des gesamten Prozesses wirkte der Angeklagte auch bei der Urteilsverkündung sehr gefasst, doch die Scham stand ihm ins Gesicht geschrieben. Allzu verständlich, meinte auch Verteidiger Markus Kniffka: „Mein Mandant neigte nie zur Gewalttätigkeit, das bestätigten ja auch das Opfer und dessen Mutter.“ Seine letzten Worte richtete der 54-Jährige erneut an die Mutter des jungen Mädchens. Er äußerte glaubwürdig sein tiefes Bedauern und Unverständnis darüber, das, was am Tattag passierte. Er sei daran zerbrochen.
Alkohol, Wut und die misslichen persönlichen Umstände des Mannes haben ihn wohl zu dieser brutalen Tat im Affekt getrieben. Ob er den Teufel Alkohol jemals besiegen wird? Versuche trocken zu werden, gab es genug – keiner war von Dauer. Helfen könnte es, wenn der ehemalige Justizvollzugsbeamte nicht ständig zurückschaute, um über sein bisheriges Leben und durchaus vorhandene Schicksalsschläge zu klagen. Vielmehr sollte sein Augenmerk darauf liegen, den Blick nach vorne zur richten und die lange Zeit im Gefängnis zu nutzen, um seine Dämonen zu bekämpfen.
Dazu äußerte sich Verteidiger Markus Kniffka recht zuversichtlich: „Mein Mandant will nach vorne schauen und seine Strafe antreten. Daher besteht derzeit keine Tendenz, das gestrige Urteil anzufechten.“ Allerdings sei das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Und das Opfer? Das junge Mädchen verzichtet zunehmend auf Kopfbedeckungen, die bisher die schlimmen Narben verbargen. Bestimmt gibt es ihr Sicherheit, das Leben wieder da aufzunehmen, wo es am 17. Dezember 2011 so abrupt endete. So sitzt der Teenager schon wieder im Sattel und findet bei seinen geliebten Pferden Ablenkung und Trost.
23:26
8 Jahre... hört sich viel an. Aber bei guter Führung dürfte der Täter schon in ca. 5 Jahren wieder draußen sein...
Na ja, das Kind hat wirklich ganz viel Glück gehabt. 14 Hammerschläge auf den Kopf überlebt normalerweise niemand.
Wer keinen Alkohol verträgt, sollte die Finger davon lassen. Hoffentlich gelingt wenigstens JETZT der endgültige Entzug.
Alles Gute für das junge Mädchen uns seine Mutter!
23:07
14 hammerschläge auf den kopf sind kein mordversuch?
ab wieviel hammerschlägen wäre denn da die grenze?
ich nenne so etwas täterschutz...
22:32
Ruhrdyke | #1, er war der Freund der Mutter. Er hatte Angst das das Kind seiner Mutter erzählt, dass er Alkohol getrunken hatte.
22:09
In welcher Beziehung steht der Täter zum Mädchen?
Frustrierend, so unvollständige Berichterstattung....