Abgeschleppte Autofahrer müssen nicht zahlen
12.10.2010 | 11:16 Uhr 2010-10-12T11:16:00+0200
Moers.Im Oktober 2009 ließ die Stadt Moers nach der „Enni Night of the Bands“ 39 Autos abschleppen. Einige Betroffene klagten. Die Stadt gibt im Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht auf, weil sie seinerzeit falsche Schilder aufgestellt habe.
Fast genau ein Jahr, nachdem die Stadt nach der „Enni Night of the Bands“ 39 Autos auf dem Kastellplatz hatte abschleppen lassen, ist der Rechtsstreit um die Abschleppaktion endlich erledigt. Die Stadt erklärte jetzt in einer Pressemitteilung: „Für die Stadt Moers ist das Verfahren mit dem OVG-Hinweis jedoch an dieser Stelle beendet.“
Über zwei Instanzen hatte sich das juristische Ringen um die Abschleppkosten hingezogen, nachdem die Stadt auf die Bezahlung des dazugehörigen Knöllchens verzichtet hatte. Die „Abgeschleppten“ waren von Anfang an der Auffassung, der Hinweis auf die Sperrung des Kastellplatzes am Sonntag nach der „Night of the Bands“ sei damals viel zu klein ausgefallen und an falscher Stelle angebracht worden. Wer gegen die Stadt geklagt hat, der braucht nun nichts zu zahlen, auch nicht seine Anwalts- und Gerichtskosten.
Stadt: falsche Schildertypen
Nach der Abschleppaktion hatte sich sogar eine Initiative Betroffener gebildet, die im Internet auf www.mein-auto-ist-weg.de ihrem Ärger öffentlich Luft machten.
Dr. Manfred Unger, ehemals Amtsrichter und Rechtsanwalt in Moers, vertritt einen Mandanten, dessen Auto auch am Sonntag, 18. Oktober 2009 auf dem Kastellplatz abgeschleppt wurde. Der Anwalt hatte von Anfang an daran gezweifelt, dass die Beschilderung am Kastellplatz an diesem Abend ausreichend war. Nun müsse, so Manfred Unger, sein Mandant nicht nur die Abschleppkosten nicht zahlen, sondern zudem müsse die Stadt auch noch Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. „Aber aus Erfahrung weiß ich, dass sich die Städte da schwer tun“, so der Jurist.
Die Stadt weist in ihrer Pressemitteilung darauf hin, dass nicht eine zu kleine Beschilderung Grund für das Oberverwaltungsgericht gewesen sei, der Stadt zur Beendigung des Rechtstreits zu raten, sondern falsche Schildertypen.
Sie will Kontakt zu kommunalen Spitzenverbänden aufnehmen und einen rechtssicheren Weg finden, Plätze zu sperren.
11:51
Das war so klar wie Sonnenschein. Von Anfang an war die Stadt im Unrecht und hat in diesem Falle Mist gebaut. Keine wollte sich die Blöße geben, Klagen kostet die Verantwortlichen ja nichts, man kann es ja mal versuchen ....
Aber so ist die Stadt Moers halt. Und wieder Geld zum Fenster rausgeschmissenen.
07:10
Dieser Urteil ist doch lächerlich! Und worüber freuen sich den die Abgeschleppten? Das Urteil zeigt eindeutig, dass die die Hinweise ausreichend waren, und im Grunde doch die Falschparker nicht in der Lage waren die Hinweise richtig zu lesen! Sich dann als Gericht daruf zu berufen, dass man statt absolute Halteverbotsschilder nur eingeschränktes Halteverbot aufzustellen hätte müßen ist doch ne Farce!
14:19
Und der Verantwortliche für die Beschilderung, wird erst in 6 Jahren, statt in einem Jahr befördert. Dumm gelaufen.
13:15
Die sogenannten Verantwortlichen der Stadt ärgern sich jetzt grün und blau.Wieder eine Chance verpasst,die Bürger auszuquetschen.