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Vier Jahre Haft für Vergewaltigung

25.06.2008 | 18:08 Uhr

Meschede. (dan) Nach vier langen Verhandlungstagen konnte gestern ein Urteil gegen den wegen Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagten 20-jährigen Mescheder gefunden werden.

Vier Jahre Jugendhaft erwarten den Angeklagten nun wegen Körperverletzung und sexueller Nötigung. Das Gericht verurteilte damit zum einen eine Auseinandersetzung zwischen dem Mescheder und seiner 17-jährigen Ex-Freundin Ende Januar, bei welcher der 20-Jährige die Geschädigte geschlagen hatte. Des weiteren befand das Gericht den Vorwurf der Vergewaltigung vom Anfang Februar für erwiesen. Der Angeklagte habe das Recht seiner Ex-Freundin auf sexuelle Selbstbestimmung bewusst missachtet.

Das Gericht bestätigte mit dem Urteil die Angaben, welche die 17-Jährige zunächst bei der Polizei gemacht hatte. Zwar hatte sie diese zu Anfang des Prozesses widerrufen, später aber wieder bekräftigt. Sie sei bedroht und eingeschüchtert worden, berichtete sie. Deshalb habe sie gelogen. Laut Staatsanwaltschaft habe sie sich aber entschlossen, gegen ihren langjährigen Freund auszusagen, als dieser ihren Vater wegen der Schlagverletzungen beschuldigte.

Untersuchungshaft als starke Belastung

Zu Beginn der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte zunächst für diese Anschuldigungen und den Tumult am vergangenen Verhandlungstag: "Ich war nicht ganz normal im Kopf." Am 16. Juni hatten er und weitere Verwandte Polizeibeamten Widerstand geleistet.

Dem 20-Jährigen waren aus Sicherheitsgründen Handschellen und Fußfesseln angelegt worden. Die Jugendgerichtshilfe berichtete, dass der Mescheder die Untersuchungshaft schlecht verkrafte.In einer spontanen Stellungnahme verkündete der Angeklagte: "In diesem Gerichtssaal gibt es keine Gerechtigkeit, aber ich werde bis zum Schluss kämpfen." Er beteuerte weiter seine Unschuld und verwies dabei auf die lange und intensive Beziehung. Die Verteidigung bezeichnete den Prozess als "Farce", da unter anderem Anträge auf entlastende Zeugen und Beweise abgelehnt worden seien. Zuvor seien ferner Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Geschädigten abgewiesen worden.

Das Gericht begründete dies mit der Drohkulisse, die vom Angeklagten und dessen Familie um die 17-Jährige errichtet worden sei, um sie zu Falschaussagen zu bewegen.

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