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Gericht

Pferde bei Distanzritt überfordert

19.02.2010 | 07:00 Uhr

Bestwig. Ein Ritt mit gemieteten Pferden aus Bestwig endete jetzt vor Gericht.

Im Frühtau zu Pferde: So hatte man sich im letzten Frühjahr einen Wanderritt zu Gunsten der José-Carreras-Stiftung vorgestellt. Vier Pferde wurden von einem Reitstallbesitzer in Bestwig geordert. Los gehen sollte es in Thüringen mit dem Ziel Wickede, eine Distanz von ca. 400 km zu je 12 Tagesetappen zwischen 25 und 40 km. Unterwegs sollte mildtätig gesammelt werden.

Für die vier Pferde hatte man einen Mietpreis von 2000 Euro plus Mehrwertsteuer ausgemacht. Die an sich gute Sache endete gestern allerdings in einer Zivilklage vor dem Briloner Amtsgericht.

Richterin Vogt hatte zu entscheiden, ob die Mietforderung des Pferdestallbesitzers rechtens war oder ob die Wohltätigkeitsreiter einen Teil der 2000 Euro einbehalten durften, weil der Pferdebesitzer die Tiere bei der 8. Reitetappe komplett in den heimischen Stall holen ließ. Grund: Die Pferde seien in einem so erbärmlichen Zustand gewesen, dass man sie auf keinen Fall habe weiterhin reiten dürfen. Dabei seien zwei Pferde in einem besonders schlechten Zustand gewesen. Eines habe sogar bis heute ein offenes Geschwür durch eine Druckstelle.

Ein Reiter der Gegenseite schilderte die Sache anders: Die Pferde seien nicht fit gewesen. Das habe bereits die Auswechselung zweier Tiere gezeigt. Auch habe er sein Pferd oft zu Fuß führen müssen. Außerdem habe man mehrmals Tierärzte unterwegs konsultiert, außerdem einen Schmied. Weil der Vermieter die Tiere vorzeitig zurückgeholt habe, müsse man die Minderung des Mietpreises um 50 Prozent fordern.

Die Richterin bot gütliche Einigung an. Die aber wurde vom Kläger abgelehnt.Daraufhin zog die Richterin einen Tierarzt als Zeugen hinzu, der die Pferde kennt. Der Veterinär bescheinigte dem Besitzer einwandfreie Tiere. Bei der letzten Impfung — vor dem Ausritt — seien alle Tiere, die im übrigen in Fort Fun zum Geländeritt bereitstehen, in einem einwandfreien gesundheitlichen und trainierten Zustand gewesen. Als er die Tiere jedoch nach dem Distanzritt wieder im Stall gesehen habe, hätte man sie auf keinen Fall mehr für einen Geländedistanz-Ritt zulassen dürfen. Die Rückführung sei völlig ok. Alle vier Tiere seien abgemagert gewesen. Zwei hätten sofort tierärztlicher Behandlung bedurft. Die offene Stelle sei bis heute nicht zu und heile möglicherweise gar nicht mehr, da sich immer wieder Sekret dort bilde. Grund für die offene Stelle könne eine totale Überlastung sein, aber auch ein schlecht sitzender Sattel. Zumindest hätte man die Pferde jeden Tag kontrollieren müssen. Die Abmagerungen könnten von Überanstrengung kommen, aber auch von Wassermangel. „Wenn sie nicht genügend trinken, fressen sie wenig und magern ab”, sagte der Tierarzt.

Das Urteil auf Zahlung der 2000 Euro und aller Kosten, geht schriftlich zu.

Paul Rötz

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