Mutmaßliche Fort-Fun-Betrüger stehen bald vor Gericht
14.08.2012 | 18:45 Uhr 2012-08-14T18:45:00+0200
Bestwig/Arnsberg. Den mutmaßlichen Fort-Fun-Betrügern Christine und Matthäus Z. wird bald der Prozess gemacht. Die elfseitige Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Arnsberg ist an die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts übergeben worden. Der Prozess könnte noch in diesem Jahr vor dem Landgericht Arnsberg starten.
Das Fort Fun Abenteuerland in Bestwig hat vor eineinhalb Wochen sein 40-jähriges Bestehen gefeiert. Das dunkelste Kapitel seiner Geschichte ist erst Anfang dieses Jahres geschrieben worden. Fünf Wochen galt die Familie Z. als Käufer des Freizeitparks. Seit kurzem ist die Anklage der Staatsanwaltschaft Arnsberg gegen die mutmaßlichen Betrüger Christine Z. (53) und Sohn Matthäus (29) fertig.
Elf Seiten halten Oberstaatsanwalt Werner Wolff und Staatsanwalt Henning Michels in den Händen. Es ist die Anklageschrift zu einem der spektakulärsten Kriminalfälle in der Geschichte des Sauerlandes. Christine Z., Geschäftsführerin der One World Group NRW, und Sohn Matthäus, Prokurist, verkündeten in einer Pressemitteilung vom 2. Januar 2012 „große Pläne“ für Fort Fun. Mit ihrer Festnahme am 27. Januar stürzte ihr Kartenhaus zusammen.
Von Wild-West-Methoden zu sprechen, würde nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die kriminelle Energie verharmlosen, die die „treibende Kraft“ Matthäus Z. bei den Kaufverhandlungen an den Tag legte. Am 23. Dezember 2011 hatten Mutter und Sohn, denen im schönsten Juristendeutsch „gemeinschaftlicher Betrug im besonders schweren Fall in zwei Fällen“ vorgeworfen wird, einen Kaufvertrag für 6 Millionen Euro unterzeichnet.
Gefälschter Kontoauszug und fingierte Bankbestätigung
Als „Sicherheiten“, so die Ermittler, legte Matthäus Z. einen gefälschten Kontoauszug und eine fingierte Bestätigung der Bank vor. Als Anzahlung überwies er 250 000 Euro. Das Geld hatte die alles andere als vermögende Familie aus dem Kauf einer Achterbahn für über 13 Millionen Euro. Der niederländische Hersteller hatte an einer der Z.-Firmen eine Provision in Höhe von 400 000 Euro überwiesen.
Projekt war von Anfang an eine tickende Zeitbombe
Eine Provision für einen Käufer? „Verhandeln können Sie alles“, sagt Staatsanwalt Michels und erzählt, dass das Fort-Fun-Projekt der Familie Z. wegen des fehlenden Eigenkapitals von Anfang an eine tickende Zeitbombe war, die irgendwann hochgehen musste. Nur aufgeschoben durch „ein Pokern auf ganz hohem Niveau“. Zum Beispiel durch eine Verzögerungstaktik: Während Z. Mängelrügen nach der Übernahme anführte, um Zeit zu gewinnen, bemühte er sich mit Hilfe einer Unternehmensberatung aus Süddeutschland um Kredite.
Durch Blick in Handelsregister wäre Schwindel aufgeflogen
Und doch: durch einen Blick in das Handelsregister oder Nachfragen bei Banken wäre der Schwindel aufgeflogen. „Er ist sehr intelligent, wirkt überzeugend auf Menschen und hat ein hohes Maß an theoretischem Wissen über die Freizeitpark-Branche“, sagt Michels. Der 29-Jährige besuchte Fachkongresse, kannte jeden Trend. Zu Verhandlungen fuhr der mittellose Unternehmer in Luxuslimousinen vor und beeindruckte mit Fachausdrücken. Und doch: „Seine finanzielle Situation wurde nicht ausreichend kritisch hinterfragt“, so der Staatsanwalt – und sein schillerndes Leben.
Rolf Hansmann
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