Missbrauchs-Verfahren gegen Mönch eingestellt
28.04.2010 | 10:00 Uhr 2010-04-28T10:00:00+0200
Meschede. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat das Missbrauchs-Verfahren gegen einen Benediktinermönch aus der Abtei Königsmünster eingestellt. Die Vorwüfe seien verjährt, teilte die Behörde mit. Der 59-Jährige hatte sich im Februar wegen Missbrauchs in 19 Fällen selbst angezeigt.
19 Fälle hatte er Mitte Februar selbst angezeigt, vier weitere Personen hatten sich nach Medienberichten noch gemeldet. Jetzt ist das Missbrauchs-Verfahren gegen den 59 Jahre alten Benediktinermönch aus der Abtei Königsmünster eingestellt worden. Der Grund: Verjährung.
Im Einzelnen habe die Staatsanwaltschaft die Missbrauchsfälle rund um den Benediktinermönch aus der Abtei in Meschede nicht überprüft. „Wir haben uns darauf beschränkt zu klären, ob sie verjährt sind.” Sexueller Missbrauch verjährt zehn Jahre, nachdem das Opfer volljährig geworden ist. Alle Übergriffe hatten sich in den 70er- bis 90er-Jahren ereignet - auf dem Schulgelände und bei Freizeiten.
Der Beschuldigte lebt inzwischen nicht mehr in der Abtei. In einem Interview hatte Abt Dominicus berichtet, dass der Bruder „im außerkirchlichen Bereich mit therapeutischer Begleitung” untergebracht sei.
Sache für Kloster nicht aus der Welt
Aus der Welt sei die Sache damit aber für das Kloster sicher nicht, betont Heinz-Bruno Lütticke. Der ehemalige Leitende Oberstaatsanwalt ist Ansprechpartner für die Missbrauchsopfer. Der Abt, der sich am Dienstag auf einer Firmreise befand, habe allen Opfern Hilfe und ein offenes Ohr zugesichert. Wichtig ist Lütticke auch, dass es keine Hinweise gegeben habe, dass weitere Personen in die Missbrauchsfälle verwickelt gewesen seien.
Der Fall hatte auch für Aufsehen gesorgt, weil erst nach und nach Informationen durchgesickert waren. Schon im Jahr 2000 hatte sich ein Opfer im Kloster gemeldet, doch hatten die Vorwürfe damals laut Abt „im Einvernehmen mit der Familie des Betroffenen” nicht zu einer Anzeige geführt.
16:57
Absolut den nagel auf den kopf getroffen @ FG
14:47
Meiner Meinung nach ist es LEIDER rechtlich verjährt, jedoch gibt es da noch einen anderen Strafbestand. Und zwar, den der Selbstjustiz. Diese Fälle waren intern schon bekannt, weshalb der Mönch ins Ausland versetzt worden ist.
Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem sich auch die Kirche an gewisse Regeln zu halten hat. Wenn solche Dinge in einem Fussballverein passieren, dann kann der Trainer auch nicht sagen, das regeln wir hier intern schon.
Und genau bei dieser Vertuschung gibt es meiner Meinung nach keine Verjährung.
Und genau hier muss weiter angesetzt werden.
Leider finden sich in Politik und Wirtschaft keine Parteien wieder, die ein wirkliches Interesse daran haben, die Wahrheit WIRKLICH aufzudecken. Es ist ja viel bequemer, alles etwas sacken zu lassen.
Von daher glaube ich:
Solange keiner der großen Player (Politik, Parteien, Wirtschaft, Kirche selbst) hier ein gehobenes Interesse haben, wird es nie eine gerechte Lösung geben.
23:41
Die Vorfälle liegen schon länger zurück und sind somit verjährt. Für das Gesetz vielleicht ja, die Opfer müssen immer damit leben. Wer gibt einem das Recht Kinder zu missbrauchen und das unter ein Deckmantel der Kirche zu verstecken. Diese Fälle dürfen nicht verjähren, es gibt keine Entschuldigungen. Andere Religionen gehen rabiater um mit Kinderschänder und Diebe. Raus aus der Kirche, steh auf und mach mal ein Faust. Kirchensteuer ist so Deutsch, nicht von diese Zeit.
21:04
Das wundert doch niemanden. Es werden doch nur Fälle zugegeben, die verjährt sind. Die Täter sind doch nicht auf den Kopf gefallen.
16:35
Sowas darf ja wohl nicht wahr sein!!!! Verjährt!!! Das ich nicht lache. Was haben wir nur für ein Rechtssystem!!!!!