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Prozess

Messerstecher freigesprochen - Unterbringung in psychiatrischer Klinik

06.03.2008 | 11:09 Uhr

Freienohl/Eversberg. Der Prozess gegen einen 19-jährigen Eversberger ist heute zu Ende gegangen. Der Angeklagte hatte seine Ex-Freundin mit sieben Messerstichen verletzt. Er wurde freigesprochen, wird aber einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Eine schwere Persönlichkeitsstörung war der Grund, warum der junge Täter freigesprochen wurde. "Eine Schuldunfähigkeit beim Angeklagten ist nicht auszuschließen", so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Zwar spreche man juristisch von versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung, allerdings sei der junge Mann  nicht dafür zu verantworten.

Der Gutachter las seine Ergebnisse auf Wunsch der Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Der Staatsanwalt wiederholte später, dass immer noch eine gravierende Gefährdung der Öffentlichkeit bestehe. "Besonders wenn der Eversberger persönlich enttäuscht wird, kann ein erneuter Gewaltausbruch momentan nicht ausgeschlossen werden."

Aus diesem Grund veranlasste das Gericht, den Angeklagten dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. "Hier ist auch ganz klar von einer rechtswidrigen Tat zu sprechen, eine Voraussetzung für die Unterbringung. Rechtswidrig, da die Stiche zielgerichtet auf den Körper und nicht nur auf Arme und Beine gingen", erklärte der Staatsanwalt. Diese hätten auch tödlich sein können, wenn der Angeklagte den Rumpf des Mädchens getroffen hätte. Das bestätigte die medizinische Gutachterin, die das Mädchen nach der Tat untersucht hatte.

Verteidigung und Nebenklage einigten sich  darauf, dass das Opfer einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Wie hoch dieser ausfallen könnte, kann jetzt noch nicht abgeschätzt werden. Es ist noch nicht klar, so die Nebenklage, ob und wie die Verletzungen dauerhaft Schäden hervorrufen werden.

Desirée Herguth

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