Kinderpornos auf Computer
16.06.2008 | 19:55 Uhr 2008-06-16T19:55:10+0200Bad Fredeburg. Zu einer Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung wegen sich Verschaffens und Besitzes von kinderpornografischen Bild-Dateien verurteilte gestern das Amtsgericht Schmallenberg einen 64 Jahre alten Rentner aus Schmallenberg.
Der Mann hatte aus dem Internet eine Vielzahl von kinderpornografischen Bild- und Video-Dateien heruntergeladen, die zum Teil schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Kleinkindern zum Inhalt hatten. Der Mann war geständig und bedauerte sein Verhalten, das er damit erklärte, dass die Bilder für ihn alle nicht real gewesen seien. Erst heute wisse er, was er getan habe.
Das Gericht unter Vorsitz von Richter am Amtsgericht Fischer hatte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, im Strafbefehlswege eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro zu verhängen, nicht stattgegeben und statt dessen einen Hauptverhandlungstermin anberaumt. Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Er muss als Bewährungsauflage eine erhebliche Anzahl von Sozialstunden ableisten. Sein PC wurde eingezogen.
Freiheitsstrafe zur Abschreckung
Das Gericht begründete die Notwendigkeit einer Freiheitsstrafe mit dem Gesichtspunkt der Abschreckung. Wer solche Dateien besitze, müsse wissen, dass dies keine Bagatelle sei und er sich in einem öffentlichen Hauptverhandlungstermin verantworten müsse. Solche Taten schafften vielmehr eine Nachfrage nach kinderpornografischen Dateien und förderten mithin den schweren Missbrauch von Kindern. Der Mann nahm das Urteil an.
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