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SONDERREGELUNG

Freie Fahrt nur für das Finanzamt

06.09.2012 | 18:43 Uhr
Freie Fahrt nur für das Finanzamt

Meschede.   Hat es damit zu tun, dass nur der direkte Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte steuerlich geltend gemacht werden kann? Oder sind Mitarbeiter des Finanzamtes manchmal wagemutige Autofahrer? Diese und andere, nicht immer ganz ernst gemeinte Fragen stellen sich viele Mescheder, seit sie in dieser Woche einen seltenen Schilderzusatz entdeckt haben: Er betrifft die Mittelgasse, die während des Umbaus in der Innenstadt zur Einbahnstraße geworden ist. Dadurch ist die Durchfahrt von der Fritz-Honsel-Straße verboten - jedoch gilt laut Zusatz: „Zufahrt Finanzamt für Mitarbeiter frei“, also gegen den Verkehrsfluss.

Jörg Fröhling, Pressesprecher der Stadt Meschede, nennt diese Regelung „pragmatisch“. In der Tat sind es nur wenige Meter gegen die Einbahnstraße, dann sind die Mitarbeiter des Finanzamtes auf ihrem Parkplatz. „Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bediensteten im Regelfall bereits vor 7 Uhr auf den Parkplatz fahren und ihn dann nach 16 Uhr verlassen - sich also der Verkehr auf zwei fest umrissene Zeitpunkte konzentriert“, sagt Fröhling. Einfahren dürften die Mitarbeiter zudem nur, wenn kein Gegenverkehr in Sicht sei. „In Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde hat die Stadt deshalb dieser Ausnahmegenehmigung zugestimmt“, so Fröhling. Natürlich komme dadurch auch bei anderen Anliegern der Wunsch nach einer Ausnahmegenehmigung auf, räumte er ein. Es gebe aber keine vergleichbare Situation. Die Sonderregelung gilt während des Umbaus der Innenstadt.

Oliver Eickhoff

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Kommentare
08.09.2012
11:53
Freie Fahrt nur für das Finanzamt
von MaWe01 | #2

Da fällt mir noch ein: Ist ein ausgedrucktes Zettelchen am Verkehrsschild überhaupt zulässig? Wie soll ich als Autofahrer denn erkennen, ob das ein "amtlich" ausgedruckter Zettel ist, oder ob sich ein paar Spaßvögel einen Scherz erlauben und einfach einen Zettel ans Schild heften?

Man könnte aus Protest ja einfach mal die Verkehrsschilder in der Innenstadt mit ein paar lustigen Hinweiszetteln austatten.

08.09.2012
11:39
Freie Fahrt nur für das Finanzamt
von MaWe01 | #1

Immer wieder schön zu sehen: Alle sind gleich, nur einige sind gleicher. Ist es den werten Staatsdienern nicht zuzumuten, genau so wie das gemeine Fußvolk einen kleinen Umweg in Kauf zu nehmen?

Im überingen, ist denn auf der anderen Seite der Einbahnstrasse ein Hinweis angeschlagen, dass mit Gegenverkehr zu rechnen ist? Im allgemeinen gehe ich davon aus, dass in einer Einbahnstrasse kein Gegenverkehr herrscht, wer zahlt denn im Falle eines Unfalls den Schaden?

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