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Sekundenschlaf

Eine Aussage mit Folgen

13.02.2012 | 19:10 Uhr
Eine Aussage mit Folgen
Der Sekundenschlaf ist eines der Hauptrisiken bei langen Autofahrten. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) warnt davor, diese Unfallursache zu unterschätzen. Foto: Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Bestwig.Wer einen Unfall verursacht, weil er am Steuer einschläft und das auch noch bei der Polizei zu Protokoll gibt, sieht sich immer dem Verdacht körperlicher oder geistiger „Mängel“ ausgesetzt. Das kann unter Umständen schwer wiegende Folgen für den Unfallverursacher haben. Verhandelt wurde ein solcher Fall jetzt vor dem Amtsgericht Meschede.

Ein 32-jähriger Mann aus Werne hatte im vergangenen Jahr auf der B7 einen Unfall verursacht. Er sei übermüdet gewesen, gab er den Polizeibeamten zu Protokoll und deswegen wohl kurz eingeschlafen. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs beantragt. Zwölf Monate sollte der Mann seinen Führerschein abgeben.

Da der Richtmeister beruflich auf das Auto angewiesen ist, hätte er dadurch seinen Job verloren. Er erhob Einspruch gegen den Strafbefehl - dadurch wurde der Fall nun vor dem Mescheder Richter Philipp Weidlich verhandelt.

Vor Gericht widerrief der Angeklagte seine Aussage vom Unfalltag. Er sei gar nicht eingeschlafen, sondern nur unaufmerksam gewesen, sagte er.

Das glaubten ihm Richter und Staatsanwalt. „Hinzu kommt, dass der Mann bisher in keinster Weise strafrechtlich in Erscheinung getreten war“, erläuterte Staatsanwalt Ümit Görgün. Man müsse jeweils den Einzelfall sehen, so der Staatsanwalt weiter, „bei einem Wiederholungstäter hätten wir sicherlich anders entschieden.“

So aber erklärten sich Staatsanwalt und Richter damit einverstanden, das Verfahren einzustellen. Der Angeklagte behält seinen Führerschein, muss allerdings 1500 Euro an die Staatskasse zahlen.

Hintergrund

Wer am Steuer einschläft, gefährdet nicht nur sich und andere, sondern dem steht meist eine Odyssee bevor, bis er seinen Führerschein zurückerhält. Allerdings, so betont Martin Reuther, Pressesprecher des HSK, müsse jedes Mal der Einzelfall genau betrachtet werden. „Die Folgen für den Autofahrer sind abhängig davon, was vor Gericht entschieden wird.“

Ein gar nicht selten auftretender Fall - Schlafapnoe : Stellt ein Gutachter bei Gericht Schlafapnoe, also im Schlaf auftretende Atemstillstände und daraus resultierenden Sekundenschlaf, fest, muss der Unfallfahrer ein ärztliches Fachgutachten beibringen, um seinen Führerschein wiederzuerhalten. Reuther: „So ein Gutachten kann beispielsweise das Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft erstellen.“ Die Experten müssen dann einschätzen, ob der Führerschein nur zeitweilig oder dauerhaft eingezogen wird.

Das Gericht oder wahlweise auch die Führerscheinstelle des Hochsauerlandkreises können zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung verlangen. Dabei muss der Unfallfahrer nachweisen, dass er überhaupt zum Führen eines Kraftfahrzeuges befähigt ist. „Auch solch ein Gutachten kann der Führerscheinbewerber natürlich anfechten.“ Rechtsexperten raten dazu, im Zweifel zu sagen, man sei unaufmerksam gewesen, um viel Ärger zu vermeiden. (ut

Ute Tolksdorf

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