Bei Umzug das alte Auto-Kennzeichen behalten
14.06.2012 | 15:50 Uhr 2012-06-14T15:50:43+0200
Lüdenscheid. Bei einem Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen können Pkw-Halter ab 1. Juli ihr Kfz-Kennzeichen mitnehmen - auch wenn der neue Wohnsitz in einem anderen Zulassungsbezirk liegt. Das teilt die Zulassungsstelle des Märkischen Kreises mit
"Mit dieser ab 1. Juli geltenden Regelung soll den Fahrzeughaltern ermöglicht werden, auch am neuen Standort durch ihre Autonummer Heimatverbundenheit mit ihrem bisherigen Wohnsitz auszudrücken", heißt es in einer Pressemitteilung des Märkischen Kreises. Bei einem Halterwechsel bestehe diese Möglichkeit allerdings nicht. Mit dem Verkauf oder der Abmeldung des Fahrzeugs ende diese Regelung. "Dasselbe gilt, wenn das Fahrzeug abgemeldet wird. Bei der Wiederzulassung ist dann ebenfalls ein neues Kennzeichen aus dem zuständigen Bereich zuzuteilen", teilt Hendrik Klein vom Märkischen Kreis mit.
Wechselkennzeichen zum 1. Juli
Ebenfalls neu zum 1. Juli wird das Wechselkennzeichen eingeführt. Es ermöglicht den Betrieb von zwei Fahrzeugen derselben Fahrzeugklasse, die aber nicht gleichzeitig genutzt werden können. „Da sich daraus jedoch keine nennenswerten Kostenvorteile gegenüber der regulären Zulassung von zwei Fahrzeugen ergeben, erwarte ich nur eine geringe Nachfrage“, sagt Horst Peter Hohage, Fachdienstleiter im Bürgerbüro Lüdenscheid.
Als weitere Neuerung entfällt ab sofort die Rückdatierung bei verspäteter Durchführung der Hauptuntersuchung. Bisher wurde die neue Fälligkeit ab der letzten Fälligkeit berechnet. Wer also erst im Juni die Hauptuntersuchung durchführen ließ, obwohl der „TÜV“ bereits im April fällig war, bekam die neue Plakette auch nur bis April geklebt. Diese Regelung ist entfallen.
20 Prozent höhere Prüfungsgebühr
Künftig wird ab Durchführung der Hauptuntersuchung wieder der volle Zeitraum bis zur nächsten Fälligkeit gewährt. Allerdings ist bei verspäteter Untersuchung um mehr als zwei Monate mit einer intensiveren Überprüfung des Fahrzeugs zu rechnen. Das schlägt sich auch in einer um 20 Prozent erhöhten Prüfungsgebühr nieder.
01:44
Da versteht man(n) mal wieder etwas falsch ... oder frau? :)
Damit dürfte gemeint sein, dass bei einer normalen zweijährigen Untersuchungen nach den üblichen Richtlinien die Kfz geprüft werden. Bei den rädigen Gefährten wird gefühlte dreimal an den handelsüblichen Schwachstellen hingeschaut, sofern diese über den gesetzlichen Rahmen von zwei Jahren liegen.
Also, ich möchte nicht zwangsweise einer Kollosionen begegnen, die diese Zeit überschritten haben, wenn etwas mit Bremsen, nächtlicher Beleuchtung, etc gestimmt haben. Denn am Ende ist das Gejammer auch dort wieder gross ;)
Und nein, die geliebte Strassensicherheit muss nicht unbedingt etwas mit Abkassieren zu tun haben. Es gibt ja auch noch die Möglichkeit der (indirekten) Geldstrafe! :)
Think pink & positive :)
Natürlich sollte es korrekt heissen :
Also, ich möchte nicht zwangsweise einer Kollosion begegnen, die diese Zeit überschritten haben, wenn etwas nicht mit den Bremsen, nächtlicher Beleuchtung, etc gestimmt haben.
Nächtliche Stund hat schnelles Wort im Mund :)
12:03
Bei verspäteter Untersuchung wird intensiver überprüft.
Bei pünktlicher Untersuchung nur oberflächlich? Oder wie ist das zu verstehen?
Oder geht es wieder mal nur ums Abkassieren?