„Sie war sehr mitgenommen“
05.07.2010 | 17:44 Uhr 2010-07-05T17:44:00+0200
Kleve. Landgericht hörte Zeugen im Vergewaltigungsprozess. Arzt stellte Blutergüsse und Verbrennungen vom Bügeleisen fest. 29jähriger Klever wird der besonders schweren Vergewaltigung mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Auf den behandelnden Arzt machte sie einen verstörten Eindruck. Sie sei in sich gekehrt gewesen, psychisch stark angeschlagen, aber nicht gefährdet. Der Arzt diagnostizierte Blutergüsse am Oberarm, unter dem Auge, großflächigere Verbrennungen zweiten Grades an Innenseite des Oberschenkels und im Intimbereich. Als Zeuge sagte der Arzt des Klever St. Antonius-Hospitals gestern vor der 2. Strafkammer des Klever Landgerichts aus.
Unter dem Vorsitz von Richter Gerhard van Gemmeren, wurden neun Zeugen gehört. Wie berichtet, wird ein 29-Jähriger Klever der besonders schweren Vergewaltigung mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll am 12. und 13. Februar seine 23-jährige Freundin mit einem Gürtel gewürgt, getreten, geschlagen und mit einem Bügeleisen im Intimbereich malträtiert haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe nicht, sagte aber am Donnerstag aus, dass die meisten Handlungen im Einvernehmen mit seiner Freundin geschehen seien. Nach NRZ-Informationen bestätigte die Freundin in einer nichtöffentlichen Befragung des Gerichts in der Tat viele extrem sadomasochistische Praktiken, die sie jahrelang mit dem 29-jährigen Klever praktiziert habe. Dazu zählte auch ein starkes Würgen und das Nachspielen von Inzest- sowie Vergewaltigungsszenen. Zum Tatzeitpunkt sei sie aber nicht damit einverstanden gewesen.
Die Mutter des 29-Jährigen hatte die Anzeige erstattet, nach dem die Freundin zu ihr geflüchtet war. Am Rande des Prozesses sagte die Mutter: „Die beiden sind krank und müssen dringend eine Therapie machen.“ Die Kinder der Geschädigten, eine achtjährige Tochter und ein dreijähriger Sohn, sind zurzeit bei der Mutter des Angeklagten untergebracht. „Die erfahren jetzt zum ersten Mal ein richtiges Familienleben“, so die Mutter.
Das Gericht verlas die Aussage einer Freundin des Angeklagten, die zu Protokoll gab, dass sie mit ihm und einem weiteren Mann häufiger extremen Geschlechtsverkehr gehabt habe. Die nicht anwesende Zeugin sagte aus, dass die beiden Männer sie im März im Schlaf überrascht hätten, ihr einen Stoffbeutel über den Kopf gezogen haben, mit Kabelbinder ans Bett und später an eine Heizung gebunden hätten. Nach zwei Stunden habe man sie von den Fesseln gelöst. Auf eine Anzeige hatte sie damals verzichtet.
"Erhebliche Schlafstörungen“
Die befragten Polizisten gaben an, dass die Geschädigte nach der Tat einen verstörten Eindruck gemacht habe. „Es war schwer sie zu vernehmen. Die Zeugin war sehr mitgenommen“, so die gesprächsführende Kriminalbeamtin aus Kalkar.
Einem Polizeikollegen berichtete die Frau unmittelbar nach der Tat, dass ihr Freund sie mit einer Waffe bedroht und sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe. Danach habe er ihr die Waffe gegeben und sie aufgefordert, auf ihn zu schießen. Eine Waffe haben die Polizisten allerdings nicht gefunden. Auch die Handys der Beteiligten wurden nach der Tat nicht sichergestellt. Im Schlafzimmer fanden die Beamten das Bügeleisen und einen Gürtel.
Die behandelnde Ärztin der 23-Jährigen gab an, dass die Frau unter „erheblichen Schlafstörungen“ litt und von Albträumen geplagt wird. Seit längerer Zeit werde sie mit Antidepressiva behandelt.
Am Freitag wird der Prozess fortgesetzt. Dann wird der Bedburg-Hauer Psychiater Dr. Jack Kreutz seine Gutachten vorlesen.
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